Genehmigung der Gebührenverordnung der Einwohnergemeinde HuttwilAm 18. Januar 2021 hat der Gemeinderat die Revision der Gebührenverordnung genehmigt. Die Verordnung tritt rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft. Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 45 Gemeindeverordnung innert 30 Tagen seit Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, Städtli 26, 3380 Wangen a.A., in zwei Doppeln und begründet Gemeindebeschwerde geführt werden. Die Erlasse können ab sofort bei der Gemeindeschreiberei bezogen oder im Internet (www.huttwil.ch) heruntergeladen werden.
Datum der Neuigkeit 4. Feb. 2021
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