Kulturförderung Region Oberaargau: Fördermittel sollen die kulturelle Vielfalt der gesamten Region stärkenKulturinstitutionen von «regionaler Bedeutung» im Oberaargau gibt es gegenwärtig nur in Langenthal. Geht es nach Huttwil und Herzogenbuchsee, soll künftig nun auch der ländliche Raum gestärkt werden. Im Rahmen der Erneuerung der Leistungsvereinbarungen für die Periode 2021 – 2024 bean-tragen die beiden Subzentren die Aufnahme der Bibliotheken Herzogenbuchsee und Huttwil sowie der KreuzKellerBühne Herzogenbuchsee und der Themenmärkte Huttwil auf die Liste der regional bedeutenden Kulturinstitutionen. An der gestrigen Informationsveranstaltung für die Gemeindevertreter der Subregionen Oberaargau Süd und West fand der Antrag breites Gehör. Stadttheater Langenthal, Regionalbibliothek Langenthal, Kunsthaus Langenthal, Museum Langenthal, Kulturverein Chrämerhuus Langenthal – diese fünf Angebote gelten aktuell als Kulturinstitutionen von «regionaler Bedeutung» im Oberaargau. Sie werden deswegen nicht nur von der Standortgemeinde Langenthal, sondern auch vom Kanton sowie den übrigen, im Gemeindeverband Kulturförderung zusammengeschlossenen Oberaargauer Gemeinden gemäss den gesetzlichen Vorgaben der kantonalen Kulturförderung unterstützt. Die Standortgemeinde der subventionierten Institution kommt je nach Angebot für 50 Prozent der Beiträge auf, der Anteil des Kantons Bern beläuft sich auf 40 Prozent und die restlichen 10 Prozent steuern die Gemeinden des Verwaltungskreises mit ihren Pro-Kopf-Beiträgen von etwas über 3.55 Franken pro Einwohner bei. Für Huttwil macht das gemäss Budget jährlich 17'000 und für Herzogenbuchsee 25'000 Franken aus. Jahr für Jahr fliessen so gut 950'000 Franken an Gemeinde- und Kantonsgeldern in die fünf Institutionen – in Kulturangebote, die allesamt in Langenthal angesiedelt sind. Keine Zentralisierung mehr „Vorwärtsstrategie“ zur Deblockierung Herzogenbuchsee und Huttwil wollen mit ihrem gemeinsamen Vorschlag zur Deblockierung dieser aus ihrer Sicht nicht für weitere vier Jahre haltbaren Situation die kulturelle Vielfalt im Oberaargau als Gesamtes stärken und für eine gerechtere Verteilung der Kantons- und Gemeindegelder sorgen. Gelder, mit denen nicht nur Kulturinstitutionen in Langenthal, sondern auch ebenso etablierte Angebote im ländlichen Raum mittelfristig gesichert werden sollen, was nicht zuletzt ein Ziel der kantonalen Kulturförderung ist. Fehlender politischer Wille Damit wird der Status Quo zementiert und die regionale Kulturförderung findet mit dem Segen des Kantons weiterhin ausschliesslich in der Stadt Langenthal statt. Es entstehe der Eindruck, dass die aktuelle Gesetzgebung und ihre praktische Anwendung dazu führe, dass die Beiträge von Kanton und Gemeinden weniger der Kulturförderung – als vielmehr einer zusätzlichen indirekten Abgeltung von Zentrumslasten dienten, reklamierte etwa die Gemeinde Herzogenbuchsee im letzten Sommer in einem Brief an Regierungsrätin Christine Häsler, Direktorin der kantonalen Bildungs- und Kulturdirektion. Vergleicht man die einzelnen Regionen, fällt auf, dass sich einzig in der Region Oberaargau sämtliche unterstützten Kulturinstitutionen auf ein und dieselbe Standortgemeinde konzentrieren. „Ob diese Praxis mit den Wirkungszielen des Kulturförderungsgesetzes, nämlich die kulturelle Vielfalt zur stärken und die Bevölkerung am kulturellen Leben teilhaben zu lassen, vereinbar ist, darf hier zumindest in Frage gestellt werden.“ Erneut Bewegung in die Sache ist diesen Sommer gekommen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Verabschiedung der Leistungsverträge 2021 – 2024 des Gemeindeverbandes Kulturförderung Region Oberaargau am 20. August sollte kurzfristig unter Federführung der Region Oberaargau versucht werden, eine künftige Zusammenarbeit zwischen den Bibliotheken Herzogenbuchsee und Huttwil mit der Regionalbibliothek Langenthal aufzugleisen. Vielmehr als um die Sache scheint es dabei aber darum zu gehen, zu verhindern, dass die Leistungsverträge mit der Stadt keine Mehrheit finden. So oder so: Bei der vorgeschlagenen Leistungsvereinbarung handle es sich aus Sicht der beiden Gemeinden um einen Minimalvorschlag, den weder Herzogenbuchsee noch Huttwil akzeptieren könnten: Die vorgeschlagene Leistungsvereinbarung führe lediglich dazu, dass Herzogenbuchsee und Huttwil ihre eigenen, an die Regionalbibliothek Langenthal zu erstattenden Beiträge im Umfang von 7'191 Franken, beziehungsweise 4'912 Franken für die kommenden vier Jahre rückvergütet bekommen. Die Beiträge der anderen Gemeinden aus der Subregion verblieben aber bei der Regionalbibliothek Langenthal und am Anteil der Kantonsgelder hätten die beiden Gemeinden zudem weiterhin keinen Anspruch. KreuzKellerBühne und Themenmärkte „Zu Unrecht“, wie es im Fall des „Kreuz“ aus Herzogenbuchsee heisst. Die KreuzKellerBühne könne mit dem Chrämerhuus Langenthal in etwa gleichgesetzt werden und erfülle die meisten Kriterien für eine Kulturinstitution von regionaler Bedeutung. Einzig der Punkt, dass sich die Betriebsbeiträge der öffentlichen Hand gemäss Merkblatt des Kantons in der Regel auf mindestens 30'000 Franken belaufen sollten, sei bei der KKB nicht erfüllt. Gegenwärtig unterstützt die Gemeinde den „Kreuz“-Kulturbetrieb mit 6000 Franken. Man begreife nicht, dass die KKB letztlich wegen zu geringer Kosten nicht als Institution von regionaler Bedeutung anerkannt werde, wurde schon verschiedentlich Kritik am kantonalen Kulturförderungsgesetz geübt. Ganz abgesehen davon, dass es sich bei den erwähnten 30'000 Franken um eine Faustregel und keine gesetzlich festgeschriebene Grenze handelt, könnte das Budget der KKB nötigenfalls nach dem Bruttoprinzip ohne Quersubventionen dargestellt werden, womit man ohne weiteres in die Nähe des Grenzbetrages käme. Die Themenmärkte in Huttwil erfreuen sich einer grossen Beliebtheit. Dies zeigen insbesondere die Herkunft der Besucherinnen und Besucher, welche auch von ausserhalb der Schweiz die Anlässe besuchen. Im kulturellen Bereich bieten diese Anlässe ein vielfältiges kulturelles Angebot. Die Gemeinde fördert deshalb diese Angebote mit Beiträgen von über CHF 10'000 Franken pro Jahr. Auch wenn die Beiträge die Grenze von CHF 30'000 nicht erreichen, so berechtigt die überregionale Ausstrahlung die Anerkennung als Kulturangebot von überregionaler Bedeutung.
Herzogenbuchsee | Huttwil, 7. August 2020 Datum der Neuigkeit 7. Aug. 2020
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