Auswirkungen Coronavirus auf Anlässe in der GemeindeDer Beschluss des Bundesrates, Anlässe von über 1'000 Besuchern mit sofortiger Wirkung zu verbieten, hat auch Auswirkungen auf Anlässe in Huttwil, insbesondere auf die Fasnacht vom Wochenende vom 7./8. März 2020. Die Massnahme gilt mindestens bis und mit 15. März 2020. Nach dem Entscheid des Bundesrates, dass Grossanlässe von 1'000 oder mehr Teilnehmenden abzusagen sind, wurden die Konsequenzen auf geplante Anlässe in Huttwil geprüft. Die vom Bundesrat beschlossene Massnahme gilt mindestens bis zum 15. März 2020. Alle Anlässe rund um die Huttwilerfasnacht werden abgesagt Der Umzug der Huttwilerfasnacht vom Samstag, 7. März 2020 unterliegt dem Beschluss des Bundesrates und muss somit abgesagt werden. Mit dem Verantwortlichen der Fasnachtsvereinigung wurde zudem geklärt, welche Konsequenzen die Absage des Umzugs auf die übrigen Veranstaltungen rund um die Fasnacht hat. Auch wenn die Durchführung des Schnitzelbankabends in den Restaurants vorerst hätte bewilligt werden können, kamen die Fasnachtsvereinigung und die Gemeindebehörden überein, aus Sicherheitsgründen sämtliche geplanten Anlässe im Zusammenhang mit der Fasnacht 2020 abzusagen. In die Überlegungen für diesen Entscheid wurde auch einbezogen, dass die Durchführung aufgrund von übergeordneten Massnahmen zu einem späteren Zeitpunkt hätte abgesagt werden müssen. Der nun vorliegende Entscheid schafft für alle Seiten rechtzeitig Klarheit. Anlässe im Campus Perspektiven Mit der Geschäftsleitung des Campus Perspektiven wurde geklärt, welche Konsequenzen der Bundesratsbeschluss auf geplante Anlässe im Campus Perspektiven hat. Gemäss Auskunft von Lukas Zürcher sind während der vom Bundesrat festgelegten Frist bis 15. März 2020 keine Anlässe geplant, welche eine Ansammlung von über 1'000 Personen erwarten lässt. Wird die Frist verlängert, ist die Situation zusammen mit den kantonalen Stellen neu zu beurteilen. Kanton richtet Hotline ein Gemäss Mitteilung des Kantons ist seit heute Nachmittag die Hotline für Fragen bezüglich die Erlaubnis von Veranstaltungen mit weniger als 1000 Personen im Kanton Bern in Betrieb. Die Nummer lautet: +0800 634 634. Ab diesem Zeitpunkt ist die Risikoabschätzung für Anlässe von unter 1'000 Personen mit der zuständigen kantonalen Stelle zu beurteilen. Jeder Anlass ist mit der Hotline abzusprechen. Für medizinische Auskünfte steht die Hotline des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) zur Verfügung: Telefonnummer: +41 58 463 00 00. Dokument Informationen_aus_dem_Kantonalen_Fuhrungsorgan.pdf (pdf, 96.9 kB) Datum der Neuigkeit 28. Feb. 2020
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