Teilrevision der Ortsplanung - Genehmigung und InkraftsetzungDas Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat mit Verfügung vom 24. April 2020 die von der Gemeindeversammlung am 3. Dezember 2019 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung bestehend aus Baureglement, Zonenplan Gewässerraum Nord und Süd sowie Zonenplan ohne Naturgefahren in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 genehmigt. Folgende Änderungen wurden beim Baureglement durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung von Amtes wegen vorgenommen:
Die Teilrevision der Ortsplanung ist gemäss Art. 45 Abs. 1 Gemeindeverordnung am 25. Mai 2020 in Kraft getreten. Sämtliche Unterlagen sowie der Genehmigungsbeschluss stehen in der Gemeindeschreiberei Huttwil, beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau sowie beim Amt für Gemeinden und Raumordnung in Bern zur Einsichtnahme offen. Huttwil, 29. Juni 2020 Gemeinderat Huttwil Datum der Neuigkeit 1. Juli 2020
|