Der Herdrat
Der Herdrat besteht mit seinem Präsidenten oder Präsidentin aus 5 Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre und ist auf 3 Amtsdauern beschränkt. Jedem Herdrat wird ein Ressort zugewiesen. An den monatlich stattfindenen Ratssitzung werden die traktandierten Geschäfte behandelt. 2 x jährich lädt der Herdrat zu den ordentlichen Herdgemeindeversammlungen ein, im Frühling zur Rechnungs- und im Herbst zur Budgetgenehmigung.
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