Ja, auf Gesuch hin, solange das Kind im schulpflichtigen Alter ist.
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer vom 20. bis und mit 52. Altersjahr sind der Feuerwehrpflicht unterstellt.
Siehe Kapitel Verwaltung: Testamente/Letztwillige Verfügungen
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss ebenfalls gemeldet werden. Dazu müssen Sie mit dem Schriftenempfangsschein (Niederlassungs-/Aufenthaltsbewilligung) bei uns vorbeikommen und uns die neue Adresse, die betroffenen Personen sowie das Umzugsdatum bekannt geben. Der Schriftenempfangsschein wird von uns gratis angepasst.
Ausländer bringen anstelle des Schriftenempfangsscheins ihre Ausländerausweise auf die Gemeinde. Die Adressänderung wird von uns an den Migrationsdienst Bern gemeldet, welcher einen neuen Ausländerausweis ausstellt. Sobald dieser auf der Gemeinde eingetroffen ist, ehralten Sie einen Brief und können den Ausweis gegen eine Gebühr auf der Einwohnerkontrolle abholen.
Ja, die Pflicht gilt für Männer und Frauen.
Siehe Kapitel Verwaltung Kindergarten und Volksschule
Siehe Kapitel Verwaltung: Handlungsfähigkeitszeugnis
Siehe Kapitel Verwaltung: Wohnsitzbestätigung
Siehe Kapitel Verwaltung: Reisepapiere
Die beantragende Person muss persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle erscheinen.
Siehe Kapitel Verwaltung: Reisepapiere
Die Öffnungszeiten des Sammelzentrums Walke (ehem. Möbelfabrik Meer) sind grundsätzlich jeden letzten Donnerstag im Monat von 13.15-16.30 Uhr. Zurzeit laufen Abklärungen, wo und in welcher Form künftig das Sammelzentrum betrieben wird. Weitere Infos erhalten Sie zu gegebener Zeit auf der Homepage der Gemeinde Huttwil. Ohne Bericht bleibt die bisherige Regelung bis auf weiteres bestehen.
Siehe Kapitel Verwaltung Öffnungszeiten
Die Antworten finden sich auf den Webseiten der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
Die A. Niederhauser AG (Bedachungen) leistet diesen Dienst.
Siehe Kapitel Verwaltung Sekretariat, Büro Soziale Dienste
Die Gemeinde Huttwil bietet einen Häckseldienst an. Anmeldungen werden von der Bauverwaltung entgegengenommen. Siehe Rubrik Online-Schalter oder Tel. 062 959 88 66
Das Häckselgut muss von den Privaten wieder zurückgenommen werden. Die ersten 10 Minuten sind gratis, die Gebühren für länger dauernde Einsätze werden in Rechnung gestellt (CHF 3.50 pro Minute).
Hansjörg Muralt, SVP ist Gemeindepräsident und Annette Leimer ist Vizegemeindepräsidentin
Siehe Kapitel Verwaltung Sozialdienste
Siehe Kapitel Verwaltung Steueransätze
In der Schweiz gibt es Kantone, welche Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen dürfen. Im Kanton Bern ist dies aus rechtlichen Gründen jedoch nicht erlaubt. Für nähere Informationen: siehe www.sta.be.ch
Siehe Kapitel Verwaltung: Reisepapiere
Der Regierungsrat hat am 31.05.2006 eine Änderung der KTSV (Kantonale Tierseuchenverordnung) verabschiedet. Diese trat am 15.08.2006 in Kraft.
Die Revision erfolgte wegen Anpassungen in der eidgenössischen Tierseuchenverordnung. In dieser wurde 2004 festgelegt, dass alle Hunde registriert sowie zwingend mit einer Tätowierung oder einem Microchip gekennzeichnet werden sein müssen. Diese Regelung wurde im April 2006 mit dem Massnahmenpaket des Bundes gegen gefährliche Hunde weiter detailliert und verschärft. Demnach müssen bis Ende 2006 alle Hunde mit einem nummerierten Microchip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein. Hunde, die vor Ende 2005 noch tätowiert worden sind, müssen nicht zusätzlich mit einem Chip versehen, jedoch bis Ende 2006 über eine Tierärztin oder einen Tierarzt der Datenbank gemeldet werden. Die Verantwortung für die Kennzeichnung und Registrierung liegt bei den Hundehalterinnen und -haltern. Nähere Informationen über die Kennzeichnung und Registrierung erhalten Sie über
Konto Bank Huttwil 20 0.480.009.05, lautend auf Einwohnergemeinde Huttwil, Gemeindekasse, Marktgasse 4, 4950 Huttwil
Clearing-Nr. 6450 IBAN CH39 0645 0020 0480 0090 5
Die Gemeinde Huttwil hat kein eigenes Zivilstandsamt. Wir gehören dem Zivilstandskreis Oberaargau an: Zivilstandskreis Oberaargau, Melchnaustrasse 28, 4900 Langenthal (Tel 031 635 42 70, Fax 031 635 42 92, E-Mail za.oberaargau@pom.be.ch) Siehe auch Kapitel Zivilstandsamt
Ein Heimatausweis wird benötigt, wenn jemand einen 2. Wohnsitz in der Schweiz hat, welcher länger als 3 Monate pro Jahr dauert. Falls dies bei Ihnen zutrifft, müssen Sie sich in dieser Gemeinde als WochenaufenthalterIn anmelden.
Die Wohngemeinde stellt einen Heimatausweis auf persönliche Anfrage aus. Die Kosten betragen CHF 14.00 und der Heimatausweis ist 1 Jahr gültig. Die Verlängerungsgebühr beträgt CHF 8.00.
Siehe Kapitel Vereine
Beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern www.pom.be.ch
Die Anmeldung erfolgt beim Arbeitsamt der Gemeinde, bei der man mit Heiamtschein angemeldet ist oder bei jener Gemeinde, bei der man offiziell als Wochenaufenthalter gemeldet ist. Das Arbeitsamt leitet die Anmeldung an die Regionale Arbeitsvermittlung RAV weiter. Siehe auch Kapitel Arbeitsamt
Das Baugesuch ist bei der Bauverwaltung Huttwil einzureichen.
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