Willkommen auf der Website der Gemeinde Huttwil



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Druck VersionPDF
Bin ich von der Feuerwehrpflicht befreit, wenn ich alleinerziehend ein Kind betreue?Nach oben
Ja, auf Gesuch hin, solange das Kind im schulpflichtigen Alter ist.
Ist der Feuerwehrdienst in Huttwil obligatorisch?Nach oben
Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer vom 20. bis und mit 52. Altersjahr sind der Feuerwehrpflicht unterstellt.
Kann ich ein Testament bei einer Behörde hinterlegen?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung: Testamente/Letztwillige Verfügungen
Muss ich eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde auch melden?Nach oben
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde muss ebenfalls gemeldet werden. Dazu müssen Sie mit dem Schriftenempfangsschein (Niederlassungs-/Aufenthaltsbewilligung) bei uns vorbeikommen und uns die neue Adresse, die betroffenen Personen sowie das Umzugsdatum bekannt geben. Der Schriftenempfangsschein wird von uns gratis angepasst.

Ausländer bringen anstelle des Schriftenempfangsscheins ihre Ausländerausweise auf die Gemeinde. Die Adressänderung wird von uns an den Migrationsdienst Bern gemeldet, welcher einen neuen Ausländerausweis ausstellt. Sobald dieser auf der Gemeinde eingetroffen ist, ehralten Sie einen Brief und können den Ausweis gegen eine Gebühr auf der Einwohnerkontrolle abholen.
Sind auch Frauen feuerwehrpflichtig?Nach oben
Ja, die Pflicht gilt für Männer und Frauen.
Wann kann ein Kind in die erste Klasse?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung Kindergarten und Volksschule
Was muss ich tun, damit ich ein Handlungsfähigkeitszeugnis erhalte?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung: Handlungsfähigkeitszeugnis
Was muss ich tun, damit ich eine Wohnsitzbestätigung erhalte?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung: Wohnsitzbestätigung
Welche Unterlagen brauche ich, damit ich mich abmelden kann?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung: Abmeldung (Schweizer)
Siehe Kapitel Verwaltung: Abmeldung (Ausländer)
Welche Unterlagen brauche ich, damit ich mich anmelden kann?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung: Anmeldung (Schweizer)
Siehe Kapitel Verwaltung: Anmeldung (Ausländer)
Welche Voraussetzungen muss das Foto für einen Pass-/IDK-Antrag erfüllen?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung: Reisepapiere
Welche Öffnungszeiten gelten für das Sammelzentrum?Nach oben
Die Öffnungszeiten des Sammelzentrums Walke (ehem. Möbelfabrik Meer) sind grundsätzlich jeden letzten Donnerstag im Monat von 13.15-16.30 Uhr. Zurzeit laufen Abklärungen, wo und in welcher Form künftig das Sammelzentrum betrieben wird. Weitere Infos erhalten Sie zu gegebener Zeit auf der Homepage der Gemeinde Huttwil. Ohne Bericht bleibt die bisherige Regelung bis auf weiteres bestehen.
Welches sind die generellen Öffnungszeiten der Verwaltung?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung Öffnungszeiten
Welches sind die häufigsten Fragen zum Thema Sozialhilfe?Nach oben
Die Antworten finden sich auf den Webseiten der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS)
Wer entfernt mein Wespennest auf dem Balkon?Nach oben
Die A. Niederhauser AG (Bedachungen) leistet diesen Dienst.
Wer hilft bei Fragen zum Vormundschaftsbereich?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung Sekretariat, Büro Soziale Dienste
Wer häckselt meine Baum- und Strauchabschnitte?Nach oben
Die Gemeinde Huttwil bietet einen Häckseldienst an. Anmeldungen werden von der Bauverwaltung entgegengenommen. Siehe Rubrik Online-Schalter oder Tel. 062 959 88 66

Das Häckselgut muss von den Privaten wieder zurückgenommen werden. Die ersten 10 Minuten sind gratis, die Gebühren für länger dauernde Einsätze werden in Rechnung gestellt (CHF 3.50 pro Minute).
Wer ist Gemeindepräsident? Wer ist VizegemeindepräsidentinNach oben
Hansjörg Muralt, SVP ist Gemeindepräsident und Annette Leimer ist Vizegemeindepräsidentin
Wie erhalte ich Hilfe der Sozialdienste?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung Sozialdienste
Wie hoch ist der Steueransatz?Nach oben
Siehe Kapitel Verwaltung Steueransätze
Wie komme ich zu einer beglaubigten Unterschrift?Nach oben
In der Schweiz gibt es Kantone, welche Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen dürfen. Im Kanton Bern ist dies aus rechtlichen Gründen jedoch nicht erlaubt. Für nähere Informationen: siehe www.sta.be.ch
Wie lauten die Details zur Kennzeichnung und Registrierung von Hunden?Nach oben
Der Regierungsrat hat am 31.05.2006 eine Änderung der KTSV (Kantonale Tierseuchenverordnung) verabschiedet. Diese trat am 15.08.2006 in Kraft.

Die Revision erfolgte wegen Anpassungen in der eidgenössischen Tierseuchenverordnung. In dieser wurde 2004 festgelegt, dass alle Hunde registriert sowie zwingend mit einer Tätowierung oder einem Microchip gekennzeichnet werden sein müssen. Diese Regelung wurde im April 2006 mit dem Massnahmenpaket des Bundes gegen gefährliche Hunde weiter detailliert und verschärft. Demnach müssen bis Ende 2006 alle Hunde mit einem nummerierten Microchip gekennzeichnet und in einer Datenbank registriert sein. Hunde, die vor Ende 2005 noch tätowiert worden sind, müssen nicht zusätzlich mit einem Chip versehen, jedoch bis Ende 2006 über eine Tierärztin oder einen Tierarzt der Datenbank gemeldet werden. Die Verantwortung für die Kennzeichnung und Registrierung liegt bei den Hundehalterinnen und -haltern.

Nähere Informationen über die Kennzeichnung und Registrierung erhalten Sie über
  • die Homepage des Veterinärdienstes des Kantons Bern www.vol.be.ch
  • den Veterinärdienst des Kantons Bern, Tel 031 633 47 08
Wie lautet die Zahlungsverbindung?Nach oben
Konto Bank Huttwil 20 0.480.009.05, lautend auf Einwohnergemeinde Huttwil, Gemeindekasse, Marktgasse 4, 4950 Huttwil
Clearing-Nr. 6450
IBAN CH39 0645 0020 0480 0090 5
Wo befindet sich das Zivilstandsamt von Huttwil?Nach oben
Die Gemeinde Huttwil hat kein eigenes Zivilstandsamt. Wir gehören dem Zivilstandskreis Oberaargau an: Zivilstandskreis Oberaargau, Melchnaustrasse 28, 4900 Langenthal (Tel 031 635 42 70, Fax 031 635 42 92, E-Mail za.oberaargau@pom.be.ch) Siehe auch Kapitel Zivilstandsamt
Wo bekomme ich einen Heimatausweis her und wozu bnötige ich diesen?Nach oben
Ein Heimatausweis wird benötigt, wenn jemand einen 2. Wohnsitz in der Schweiz hat, welcher länger als 3 Monate pro Jahr dauert. Falls dies bei Ihnen zutrifft, müssen Sie sich in dieser Gemeinde als WochenaufenthalterIn anmelden.
Die Wohngemeinde stellt einen Heimatausweis auf persönliche Anfrage aus. Die Kosten betragen CHF 14.00 und der Heimatausweis ist 1 Jahr gültig. Die Verlängerungsgebühr beträgt CHF 8.00.
Wo erhalte ich ein Vereinsverzeichnis?Nach oben
Siehe Kapitel Vereine
Wo kann ich den Pass und die Identitätskarte beantragen?Nach oben
Wo kann ich eine Behindertenparkkarte beantragen?Nach oben
Beim Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern www.pom.be.ch
Wo können Leistungen der Arbeitslosenkasse beantragt werden?Nach oben
Die Anmeldung erfolgt beim Arbeitsamt der Gemeinde, bei der man mit Heiamtschein angemeldet ist oder bei jener Gemeinde, bei der man offiziell als Wochenaufenthalter gemeldet ist. Das Arbeitsamt leitet die Anmeldung an die Regionale Arbeitsvermittlung RAV weiter. Siehe auch Kapitel Arbeitsamt
Wo reiche ich ein Baugesuch ein?Nach oben
Das Baugesuch ist bei der Bauverwaltung Huttwil einzureichen.