Einbürgerungen
Adresse: | Marktgasse 2, 4950 Huttwil |
Telefon: | 062 959 88 88 |
E-Mail: | einwohnerabteilung@huttwil.ch |
Öffnungszeiten: | Montag 08.30-11.30 Uhr, 14.00-18.00 Uhr Dienstag, Mittwoch, Freitag 08.00-11.30 Uhr, 14.00-16.30 Uhr Donnerstag 08.00-11.30 Uhr, Nachmittag Schalter geschlossen, Telefon wird von 14.00-16.30 Uhr bedient Samstag und Sonntag geschlossen |
Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Huttwil erhalten? Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
- Für die ordentliche Einbürgerung ist der Gemeinderat zuständig. Vorgeprüft wird das Gesuch von der Kommission für öffentliche Sicherheit.
- Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Wichtige Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Dienstleistungen "Erleichterte Einbürgerung".
- Das Gesuchsformular kann am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Angaben zur Erhebung der Gebühren: Siehe Rubrik Reglemente,
Gebührenverordnung. Weitere Gesetzessammlungen befinden sich unter
https://www.belex.sites.be.ch/ und
www.admin.ch .
Wichtige Informationen:
Personen |
Name | Funktion | Telefon |
Mathys, Nicole | Sachbearbeiterin Einwohnerabteilung und stellvertretende AHV-Zweigstellenleiterin | 062 959 88 83 |