| Urnenstandort |
Gemeindeverwaltung Huttwil, Stadthaus, 1. Stock |
| Urnen Öffnungszeiten |
Sonntag: 10.00 Uhr-12.00 Uhr |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.be.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Stimmrecht In eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht nach Art. 369 ZGB bevormundet sind. Um das Stimmrecht auf Gemeindeebene zu erlangen, ist zudem eine Wohnsitzdauer in der Gemeinde von drei Monaten erforderlich. (Massgebend ist das Datum der Anmeldung). |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
3. Legen Sie den unterzeichneten Stimmausweis zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterausschusses erscheint. 4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während den Bürostunden auf der Gemeindeverwaltung abgeben. Die briefliche Abstimmung hat rechtzeitig zu erfolgen. Postfach und Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung werden letztmals um 09.00 Uhr am Abstimmungssonntag geleert. Nach diesem Zeitpunkt ankommende Kuverts können nicht mehr berücksichtigt werden. Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
- das Antwortkuert verspätet eintrifft
- das Stimmkuvert mit Zeichen versehen ist
- das Stimmkuvert per Post versendet wird und ungenügend frankiert ist
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| Kontakt |
valbona.abdilbaki@huttwil.ch |
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