Abmeldung (Ausländer)
Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich auf der Einwohnerkontrolle abzumelden und die neue Adresse anzugeben. Mitzubringen sind:
Anschliessend werden Sie einen Abmeldestempel im Ausländerausweis erhalten. Die Abmeldung erfolgt kostenlos. Die Gebühr für eine Abmeldebescheinigung (z. B. für Krankenkassen) beträgt CHF 14.00. |