Abmeldung (Schweizer)
Wer von unserer Gemeinde wegzieht, hat sich
spätestens am Tage des Wegzugs bei der Einwohnerkontrolle Huttwil abzumelden und die neue Adresse anzugeben. Mitzubringen sind:
- Amtlicher Ausweis (ID, Pass, Führerausweis)
- Niederlassungsausweis oder Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalter)
Bei einem
Wegzug ins Ausland ist die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz bei uns auf der Einwohnerkontrolle anzugeben. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei der Steuerverwaltung Burgdorf. Eine Steuererklärung muss vor der Abreise ausgefüllt werden.
Anschliessend werden wir Ihnen den Heimatschein aushändigen. Die Abmeldung erfolgt kostenlos. Die Gebühr für eine Abmeldebescheinigung (z. B. für Krankenkassen) beträgt CHF 14.00.