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Anmeldung (Ausländer)

Zuständige Abteilung:
Zuständiger Fachbereich:Fremdenkontrolle

Ausländer und Ausländerinnen, die in Huttwil zuziehen, müssen sich innerhalb von 8 Tagen ab Zuzug bei der Fremdenkontrolle Huttwil persönlich anmelden. Mitzubringen sind:

  • Ausländerausweis mit Abmeldestempel oder -bescheiniugung der letzten Wohnsitzgemeinde
  • Pass oder Reiseausweis
  • AHV-Ausweis
  • wenn verheiratet, Familienausweis (Familienbüchlein)
  • wenn getrennt, Trennungsvereinbarung
  • wenn geschieden, Scheidungsurteil
  • Familienausweis (Familienbüchlein) oder Geburtsschein für Kinder unter 18 Jahren
  • Mietvertrag
  • Arbeitsvertrag be EG-/EFTA-Staatsangehörigen

Verantwortlich Telefon Preis
Leuenberger, Renate 062 959 88 88 gratis

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