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Testamente/Letztwillige Verfügungen

Zuständige Abteilung:Büro Soziale Dienste
Zuständiger Fachbereich:Sekretariat, Büro Soziale Dienste

Für die Eröffnung von letztwilligen Verfügungen sind die Notare oder die Vormundschaftsbehörde zuständig. Testamente und Erbverträge von Personen mit Wohnsitz Huttwil können zur sicheren Aufbewahrung auf der Gemeindeverwaltung hinterlegt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Verfügung von Todes wegen unmittelbar nach dem Tod gemäss den gesetzlichen Bestimmungen eröffnet wird.
Für die Hinterlegung wird eine einmalige Gebühr von CHF 30.00 verlangt.

Hinweise:

Errichtung einer Verfügung von Todes wegen
Letztwillige Verfügungen (Testamente) können eigenhändig (handschriftlich) oder notariell (Verurkundung durch einen Notar) erstellt werden. Gemeinsame Testamente zweier oder mehrerer Personen sind ungültig.

Erbvertrag
Erbverträge können nur notariell abgeschlossen werden. Für Fragen über die, in Ihrem speziellen Fall zu wählende Form und über materielle Inhalte, lassen Sie sich am Besten durch einen Notar beraten.

Hinterlegung
In der Regel wird ein Originaltestament in einem verschlossenen Briefumschlag, beschriftet mit dem Namen und der Adresse der Verfasserin oder des Verfassers und mit dem Datum des Testaments persönlich am Schalter übergeben oder per Post (eingeschrieben) zugestellt. Lassen Sie Ihr Testament notariell erstellen, können Sie den Notar mit der Zustellung beauftragen. Falls Sie zu Hause eine Kopie aufbewahren möchten, sollten Sie darauf den Vermerk "Original bei der Gemeinde Huttwil deponiert" anbringen.

Änderungen in hinterlegten Testamenten
Gegen Vorweisung eines Personalausweises und des Empfangsscheins kann das Testament durch die Verfasserin oder den Verfasser persönlich jederzeit herausverlangt, abgeändert und wieder eingelegt werden.
Wenn Sie früher abgefasste Testamente durch ein neues ersetzen, sollten Sie alle älteren Versionen vernichten. Damit können Unklarheiten bei der Eröffnung verhindert werden.

Bestattungswunsch
Ein Bestattungswunsch kann beim Bestattungsinstitut Gebrüder Graf, Oberdorfstrasse 14, 4950 Huttwil, Tel. 062 962 14 09, Fax 062 962 36 78, E-Mail info@graf-schreinerei.ch hinterlegt werden. Zu beachten ist allerdings, dass dieser nicht im gleichen Kuvert wie das Testament eingelegt wird, da die Angehörigen und das Bestattungsinstitut sofort von diesem Wunsch Kenntnis haben müssen.

Verantwortlich Telefon
Zarco, Eva 062 959 88 77

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