Feuerbrand
Die Übertragung erfolgt durch Schleim, den kranke Pflanzen ausscheiden. Befallen werden ausschliesslich Kernobstbäume (Äpfel, Birnen, Quitte) und einige Zier- und Wildpflanzen: alle Arten von Cotoneaster, Feuerdorn, Feuerbusch, Felsenbirne, Stranvaesia, Weissdorn, Vogelbeere, Mehlbeere. Die besonders anfälligen Pflanzen (Cotoneaster-Arten und Stranvaesien) dürfen in der Schweiz nicht mehr verkauft und vermehrt werden. Es gibt keine direkten Bekämpfungsmassnahmen gegen den Feuerbrand. Das Antibiotica Streptomycin darf nur mit Bewilligung und gezielt in Obstbaubetrieben in Niederstammanlagen eingesetzt werden. Weitere wichtige Informationen für den Kanton Bern sind zu finden unter: www.be.ch/feuerbrand oder unter www.feuerbrand.ch Vorgehen bei Befall Falls Sie einen Feuerbrandverdacht haben: Absterbende Zweige und Pflanzenteile bitte nicht berühren - es besteht grosse Verschleppungsgefahr – sondern unverzüglich der Gemeindeverwaltung melden. Der Feuerbrandkontrolleur wird bei Ihnen vorbeikommen und die nötigen Massnahmen einleiten. Kontakt/Anmeldung Kontrollen beim Polizeiskeretär.
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