In Anwendung von Art. 45, Abs.1 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV, BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Herdgemeindeversammlung vom 11.11.2024 die Anpassung im Wärmeversorgungsreglement und im Wärmetarif genehmigt hat. Die Änderungen treten ab 01.01.2025 in Kraft. Der Herdrat (Anzeiger Trachselwald Nr. 49/05.12.2024)