1650 wurde durch eine besondere Verordnung rings um das Städtli, vom Zentrum aus, 15 - 20 Gehminuten, eine Grenzlinie gezogen, die durch Marchsteine abgegrenzt wurde. Was innerhalb dieser Grenze lag, bildete für die Zukunft die Herdgemeinde, was ausserhalb lag, die Hofgemeinde.
