In Huttwil findet sich die aussergewöhnliche Situation, dass zwei burgerliche Korporationen existieren; die Burgergemeinde und die Herdgemeinde. Jede dieser Korporationen hat ihre eigene Verwaltung und ihr eigenes Vermögen.
Die Herdgemeinde besitzt den rechtlichen Status einer burgerlicher Korporation, die Funktion ist in den Grundzügen dieselbe wie die der Burgergemeinde, sie ist jedoch in der Hierarchie hinter der Burgergemeinde auf Stufe 5 und kann u.a. keine Einburgerungen vornehmen.
Die Herdgemeinde Huttwil besitzt Kulturland, bewirtschaftet durch landwirtschaftliche Pächter, Wald und Bauland, welches sie im Baurecht an Private und Unternehmen abgibt. Weiter gehören ihr 5 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 57 Mietwohnungen. Die Herdgemeinde ist Arbeitgeberin des Revierförsters, der Forstmitarbeiter, des Verwaltungspersonals sowie der Abwarte in den Mehrfamilienhäuser und der Waldhütte. Die Herdgemeinde hat regional eine wirtschaftlich bedeutende Stellung. Gemeinsam mit der Einwohnergemeinde beteiligt sie sich aktiv im Standortmarketing, in der Ortsplanung, Umsetzung von öffentlichen Massnahmen und unterstützt finanziell die Skilager und Projektwochen der Schulen Huttwil wie gemeinnützige Institutionen, weiter ist sie Stiftungsmitglied des Ferienheim Eriz sowie Mitbegründerin und Gesellschafterin der EWH (Emmentaler Wald & Holz GmbH).
Woher diese Doppel-Burgergemeinde stammt, kann urkundlich nicht genau nachgewiesen werden, wahrscheinlich, weil 2 Kloster, St. Peter im Schwarzwald und St. Johannsen bei Erlach, Meierhöfe und Rechte in Huttwil besassen. Im Gemeindearchiv des Stadthauses und bei den Akten der Burger- wie der Herdgemeinde sind aus früheren Zeiten wenig Unterlagen vorhanden, weil durch die Städtlibrände von 1340 (Folgen des Laupenkrieges), 1537 (Brandursache konnte nie vollständig geklärt werden) und 1834 (Blitzschlag) vieles vernichtet wurde. Das interessante Merkmal ist nun, dass sich die Korporation Herdgemeinde noch aufteilt in die Hofgemeinde. Somit sind die Rechte ungleich verteilt. Die Herdburger haben Anteil am Vermögen der Burgergemeinde wie der Herdgemeinde und haben auch das Stimmrecht an beiden Versammlungen. Die Hofburger jedoch haben nur Anteil am Vermögen der Burgergemeinde und das Stimmrecht nur an der Burgergemeindeversammlung. Es sei denn, ein Hofburger wohne im Herdkreis und sei Besitzer einer selbstbewohnten Liegenschaft oder eines Hausteils (Eigentumswohnung) mit Herd (Kochgelegenheit).
Weshalb nun diese Differenzierung? Wir müssen uns in frühere Jahrhunderte zurückversetzen. Die Entstehung der Herdgemeinde geht ins 12. Jahrhundert zurück. 1408 kaufte die Regierung von Bern dem Kloster St. Johannsen die Allmend ab, bestehend aus Erdreich und Waldungen und gab sie dann den Herdburgern mit Zufertigungsurkunde vom 21.12.1849 auf alle Zeiten zur freien Benützung. Rund um das kleine Landstädtli Huttwil wurde das urbarisierte Land bebaut. Die Herdordnung, datiert von 1543, bestimmt, wie das Land, bestehend aus Allmend, Berg, Moos, teils Pflanzland, teils Weide, bewirtschaftet werden solle. Weil aber im Verlaufe der Zeit durch Bevölkerungsvermehrung und durch Zuzug auswärtiger Familien der Ertrag aus der Landwirtschaft die Bewohner Huttwils nicht mehr ernähren konnte, wurde weiter von dem rings um die Ortschaft liegenden Wald gerodet und das gewonnene Land urbanisiert, wodurch die Höfe entstanden. 1650 zog man durch eine besondere Verordnung rings um das Städtli, vom Zentrum aus, 15 - 20 Gehminuten, eine Grenzlinie, die durch Marchsteine abgegrenzt wurde. Was innerhalb dieser Grenze lag, bildete für die Zukunft die Herdgemeinde, was ausserhalb lag, die Hofgemeinde. 37 Herder- und Höfergeschlechter sind in Huttwil beheimatet, wovon 9 Geschlechter in der Heimat nicht mehr vertreten sind. 1862 wurde zwischen der Burger- und Einwohnergemeinde ein Ausscheidungsvertrag abgeschlossen, wonach die Burgergemeinde das Schulhaus, Pfarrhaus, Stadthaus, Spritzenhaus und die öffentlichen Plätze der Einwohnergemeinde abtrat zum Preis von Fr. 40‘000.--. Dies war der Grundstock für die Gründung der Ersparniskasse, die am 01. März 1864 eröffnet worden ist. Bekanntlich wurde die Ersparniskasse Huttwil durch Beschluss der Burger an der ausserordentlichen Burgergemeindeversammlung vom 11. November 1992 an die Bank in Huttwil verkauft.
Herdburger wohnhaft im Herdkreis werden mit 18 Jahren stimm- und wahlberechtigt, sie können sich mit Erreichen des 28. Altersjahres für den Herdburgernutzen anmelden. Hofburger müssen sich für das Stimm- und Wahlrecht anmelden, sie müssen im Herdkreis selbstbewohntes Grundeigentum besitzen, welches sie mit Grundbuchauszug bescheinigen können. Hofburger können sich dann ebenfalls mit 28 Jahren für den Herdburgernutzen anmelden, sofern sie die reglementarischen Vorgaben der Herdgemeinde (selbstbewohntes Grundeigentum) erfüllen. Für Herdburger wie Hofburger gilt die Grundlage der schriftlichen Anmeldung an den Herdrat sowie Angaben zum Familienstamm (Eltern, Grosseltern, etc.), Stichtag ist jeweils am 31. Oktober. Die Herdgemeinde führt eine eigene Datenbank all ihrer Herdburger und Herdburgerinnen. Verlässt ein Herdburger oder nutzungsberechtigter Burger (Hofburger) den Herdkreis, verlieren sie das Stimm- und Wahlrecht sowie den Nutzen. Hofburger verlieren das Stimm- und Wahlrecht sowie den Nutzen auch, wenn sie ihr selbstbewohntes Grundeigentum im Herdkreis aufgeben.
1955 fand die Zusammenlegung in Landlose von 40 - 45 Aren (das stotzige Land wurde verpachtet) statt, jeder Herdburger mit Anrecht auf einen Nutzen, erhielt ein Landlos, dass er meist einem Landwirt zur Bewirtschaftung abgeben konnte und dafür den Pachtzins erhielt. Im Jahr 2002 mit Überarbeitung der Organisations- und Verwaltungs- wie Nutzungsreglemente wurden alle Landlose an die Herdgemeinde zurückgenommen und durch sie direkt an die Landwirte verpachtet. Die Nutzungsberechtigen mit einem Doppelnutzen (verheiratete, verwitwete) erhalten anstelle des Landloses einen jährlichen Barnutzen von Fr. 200.— sowie ein Holzlos von 1,4 m3 pro Jahr. Ledige und Geschiedene erhalten das Holzlos nur alle zwei Jahre (immer in den geraden Jahren). Wird auf das Holzlos verzichtet, ist dies schriftlich dem Sekretariat mitzuteilen. Die ledigen und geschiedenen Nutzungsberechtigten erhalten jährlich ½ des Barnutzens Fr. 100.— ausbezahlt. Mit dem Erreichen des 18. Altersjahres sind alle Herdburger/innen in Angelegenheiten der Herdgemeinde stimmberechtigt. Die Herdgemeinde-Versammlung vom 18.11.2002 hat beschlossen das Gemeindewerk bis auf weiteres auszusetzen. [Die Gemeindewerkleistung betrug bisher 1 Tag à 8 Stunden im Wald oder die Bezahlung von Fr. 55.--. Die ledigen und geschiedenen Personen hatten das Gemeindewerk nur alle 2 Jahre zu vollbringen. Das Gemeindewerk musste immer für das verflossene Jahr geleistet werden, also rückwirkend.]
Mit der Reorganisation des Namens- und Bürgerrechts ab 2013 wird der Heimatort des Mannes bei Heirat nicht mehr an die Ehefrau weitergegeben. Die Ehefrau behält ihren Heimatort und kann nur durch Einburgerung und Übernahme in die Herdgemeinde stimm- und wahlberechtigt werden. Ehepaare werden somit auch nicht mehr automatisch zu einem Doppelnutzen berechtigt. Mit der Einburgerung durch die Burgergemeinde soll diesem Missstand entgegengewirkt werden. Die Herdgemeinde Huttwil hat zu diesem Zweck ein Übernahmereglement für Eingeburgerte in Arbeit, um auch diesen den Zugang zur Herdgemeinde zu ermöglichen.
Die Herdgemeinde besteht aus rund 400 Herdburgerinnen und Herdburgern sowie nutzungsberechtigten Burgerinnen und Burgern (Hofburger). Den Nutzungsberechtigten wird jährlich ein Holzlos von ca. 1,4 m3 sowie ein Barnutzen ausbezahlt. Die Herdgemeinde besitzt 125 verurkundete Baurechte und 70 Pächter von Landwirtschaftsland sowie Privaten Nutzflächen, sie besitzt die grössten Land- und Waldflächen in der Region. Jeweils kurz vor Weihnachten werden im Werkhof an der Lindenstrasse schöne Weihnachtsbäumchen aus den eigenen Wäldern zum Verkauf angeboten. Jeder Herdburger ist auch Burger der Burgergemeinde Huttwil.
Alle 5 Jahre findet das Herderfest statt. Der Herdrat organisiert für ihre Herdburgerinnen und Herdburger mit Familien und Partnern ein Fest der Begegnung mit Unterhaltung, Spielen, Musik sowie reichhaltiger Verpflegung. Das nächste Herderfest wird im Jahr 2023 stattfinden.
Die Herdgemeindeversammlungen finden 2x jährlich statt; Im Frühling zur Genehmigung der Jahresrechnung, im Herbst zur Genehmigung des Budgets.
Die Herdgemeinde untersteht der Branchenlösung Forst. Die Holzerarbeiten erfordern, angesichts der hohen Unfallgefahren, einen Ausbildungsstandard und laufende Weiterbildung.
Die Wald- und Landbesitze der Herdgemeinde betragen gegenwärtig rund