Was ist zu beachten bei der:
AHV / Alters- und Hinterlassenenversicherung
Neu angestelltes Personal muss mit dem AHV-Ausweis der zuständigen Ausgleichskasse gemeldet werden. Die Person wird dort registriert und es wird ein individuelles Konto eröffnet. Fehlt ein AHV-Ausweis, muss dieser mit der Anmeldung beantragt werden.
Ist eine arbeitsrechtliche Bewilligung notwendig?
Sie können als Selbständigerwerbender oder als Geschäftsführer einer juristischen Person (AG, GmbH, Genossenschaft etc.) jederzeit Personal anstellen. Handelt es sich jedoch um eine Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, ist zu klären, ob für den Stellenantritt eine Arbeitsbewilligung einzuholen ist. Für alle ausländischen Staatsangehörigen mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) muss keine Bewilligung eingeholt werden. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen kantonalen Behörde.
Was ist rechtlich zu beachten?
Unter Umständen ist Ihr Betrieb einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt oder Sie haben sich freiwillig einer gesamtarbeitsvertraglichen Regelung angeschlossen. Dann müssen die im Gesamtarbeitsvertrag niedergelegten Bestimmungen auf jeden Fall eingehalten werden. Gesamtarbeitsverträge gibt es in zahlreichen Branchen, beispielsweise im Gast- oder Baugewerbe. Wie die gesamtarbeitsvertraglichen Vereinbarungen lauten, erfahren Sie bei Ihrer Arbeitgeberorganisation, bei Gewerkschaften, beim kantonalen Arbeitsamt oder beim seco, dem Staatssekretariat für Wirtschaft, in Bern.
Was ist sonst noch zu beachten?
Prüfen Sie den Abschluss einer Krankentaggeldversicherung. Gemäss Gesetz besteht eine Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit und bei Schwangerschaft. Diese Lohnfortzahlungspflicht kann durch eine gleichwertige Taggeldleistung, die bei einer Versicherung abgeschlossen werden kann, ersetzt werden.