Sie befassen sich rund um das Thema Steuern. Entsprechende Informationen finden Sie hier:
Können Sie den Termin zum Einreichen der Steuererklärung nicht einhalten? Beantragen Sie rechtzeitig bei der Kantonalen Steuerverwaltung eine Fristverlängerung.
Personen, die vom aktiven Feuerwehrdienst befreit sind, bezahlen zwischen dem 20. und 52. Altersjahr eine jährliche Ersatzabgabe. Die Abgabe beträgt mindesten CHF 20.00 und darf den vom Regierungsrat festgelegten Höchstansatz nicht überschreiten. Details hierzu sind im Feuerwehrreglement [pdf, 101 KB], Artikel 14 geregelt.