Haben Sie Fragen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung? So wenden Sie sich vertrauensvoll an die AHV-Zweigstelle Huttwil.
Als Angestellte/r muss man sich kaum mit den Sozialversicherungen beschäftigen, den grössten Teil erledigt der Arbeitgeber. Wer aber eine Firma gründet, muss sich selbst darum kümmern. Die Sozialversicherungen sind in fast allen Fällen obligatorisch. Hier ein Überblick, in welchen Fällen die Sozialversicherungen Leistungen ausbezahlen.
In der Sozialversicherung gilt als selbständig erwerbend, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie in unabhängiger Stellung ist und das wirtschaftliche Risiko selbst trägt. Hier erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Hier finden Sie nützliche Informationen für Sie als Arbeitgeber.