Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde (Legislative). Zu den Stimmberechtigten gehören alle urteilsfähigen Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Huttwil wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten mindestens 2x jährlich zu einer Versammlung ein.
Die Traktanden entnehmen Sie bitte jeweils der Publikation im amtlichen Anzeiger sowie der Botschaft zur Gemeindeversammlung, welche im Voraus an alle Haushalte in der Gemeinde Huttwil zugestellt wird.
Die Gemeindeversammlung startet jeweils um 20.00 Uhr und findet im Hirten Saal, Marktgasse 5, 4950 Huttwil statt.
Dokumente
Gemeindeblatt vom 10. Juni 2024
Jahresrechnung 2023
Letzte Versammlungen