In kaum einem Land gibt es derart viele Mitbestimmungsrechte des Volkes wie in der Schweiz. Neben der Initiative (Organisationsreglement Art. 27 ff) und dem Referendum (Art. 32 ff) kennt die Gemeinde Huttwil auch die Petition (Art. 35).
Die betreffenden Artikel im Organisationsreglement geben Auskunft darüber, was die Voraussetzungen sind, damit diese Rechte von Bürgerinnen und Bürgern wirksam angewendet werden können. Wichtig ist, dass Bürgerinnen und Bürger den Beginn der Unterschriftensammlung dem Gemeinderat schriftlich anzeigen. Arbeitshilfen und Musterbogen für Gemeindeinitiativen und -referenden inklusive Erläuterungen sind auf der Homepage der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern (DIJ) erhältlich.
Organisationsreglement der Einwohnergmeinde Huttwil [pdf, 1.3 MB]