Die öffentlichen Parkplätze bei der Ribimatte und im Oberdorf stehen der Bevölkerung gegen eine Gebühr zur Verfügung.

Im Städtlikern können Sie Ihr Fahrzeug in der blauen Zone parkieren. Von Montag bis Samstag gilt zwischen 8 und 19 Uhr eine beschränkte Parkzeit von maximal einer Stunde, das Parkieren ist kostenlos. Jedoch muss zwingend eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit gestellt werden.
Anhalten und Parkieren auf der linken Strassenseite sind laut Art. 18 der Verkehrsregelnverordnung grundsätzlich verboten.
Ausnahmen gelten wie folgt:
Der Grund für das Linksparkverbot: Nicht das Hineinfahren in eine Parklücke auf der anderen Strassenseite ist gefährlich, sondern das Wegfahren.
Somit ist das Parkieren auf der linken Seite im Städtli Huttwil nicht erlaubt. Wer trotzdem auf der linken Seite parkiert, riskiert eine Busse von Fr. 60.00.
Die Gemeinde Huttwil verfügt über rund 450 Parkplätze. An der Gemeindeversammlung vom 05.12.2023 haben die Stimmberechtigen der Einführung der Parkplatzbewirtschaftung zugestimmt und das Reglement über die Bewirtschaftung der Parkplätze genehmigt. Die Einführung der gebührenpflichtigen Parkplätze erfolgte per 01.07.2024. Dauerparkierungsbewilligungen können via App/Internetportal: www.parkingpay.ch oder am Schalter der Einwohnerabteilung Huttwil bezogen werden. Die Stunden- und Tagesgebühren (bis max. 7 Tage) können an der Parkuhr mittels Kennzeichenhinterlegung oder bequem via App Parkingpay beglichen werden. Die betroffenen Parkplätze sind in die Zonen 0-5 aufgeteilt.
| Übersicht der Zonen / Erläuterung Zonen | ![]() |
| Zone 0 (blau) |
Die blaue Zone ist wie bisher nicht gebührenpflichtig. Es gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen für die blaue Zone. Die Parkplätze der Zone 0 sind somit auf der Parkierungsapp nicht ersichtlich und es können hier weder Tages- noch Dauerbewilligungen gekauft werden. |
| Zone 1 (orange) |
Der Bezug von Mehrtages- und Dauerparkierungsbewilligungen ist möglich Stunden- oder Tagestarif bis max. 7 Tage kann via Parkuhr oder App beglichen werden. Kostenpflicht 24/7 |
| Zone 2 (grün) |
Dauerparkbewilligungen können nur ausserhalb der Betriebszeiten von September – April gekauft werden. Somit sind in dieser Zone nebst den Tagesparkierungsbewilligungen nur Monatsbewilligungen erhältlich. Während den Betriebszeiten des Schwimmbads ist die Ausgabe von Dauerparkbewilligungen nicht möglich! Stunden- oder Tagestarif bis max. 7 Tage kann via Parkuhr oder App beglichen werden. Kostenpflicht 24/7 |
| Zone 3 (rot) |
In der Zone 3 werden keine Dauerparkierungsbewilligungen ausgegeben. Stunden- oder Tagestarif bis max. 7 Tage kann via Parkuhr oder App beglichen werden. Kostenpflicht 24/7 |
| Zone 4 (gelb) |
Dauerparkkarten werden in dieser Zone nur an berechtigtes Gemeindepersonal ausgegeben. Stunden- oder Tagestarif bis max. 7 Tage kann via Parkuhr oder App beglichen werden. Kostenpflicht 24/7 |
| Zone 5 (pink) |
Dauerparkbewilligungen in dieser Zone werden nur an Dauernutzer vom Kulturzentrum Salze und an die Hauwartung abgegeben. Stunden- oder Tagestarif bis max. 7 Tage kann via Parkuhr oder App beglichen werden. Kostenpflicht 24/7 |
Die Parkierungsbewilligungen ergeben keinen Anspruch auf eine garantierte Parkierungsmöglichkeit auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen. Ausserdem befreien die Parkierungsbewilligungen nicht von der Pflicht, zeitlich beschränkte Verfügungen von Parkbeschränkungen (z.B. wegen Belegung durch das Militär, besondere Anlässe) zu beachten. Werden diese Verfügungen nicht beachtet, so hat die Gemeinde die Möglichkeit, die Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Die Kosten für das Abschleppen und der entstandene Verwaltungsaufwand können in solchen Fällen auf den Fahrzeughalter überwälzt werden.
Die Gebühren für Dauerparkierungsbewilligungen sind via Parkingpay oder am Schalter der Einwohnergemeinde zu bezahlen. Die Parkgebühren pro Stunde oder bis max. 7 Tage können an der Parkuhr oder via App bezahlt werden. Ein Bezug gegen Rechnung ist grundsätzlich nicht möglich. Zu viel bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet (weder Stunden- und Tagesgebühren noch Gebühren für die Dauerparkierungsbewilligungen).
| Parkdauer | Tarif |
|---|---|
| Erste Stunde | CHF 1.00 |
| Jede weitere Stunde | CHF 0.50 |
| Ab 9 Stunden bis 24 Stunden | CHF 5.00
(Tagesparkbewilligung) |
| Mehrtagesparkbewilligungen bis maximal 7 Tage | CHF 5.00 pro Tag |
| Parkdauer | Tarif |
|---|---|
| 12 Monate | CHF 400.00 |
| 1 Monat | CHF 40.00 |
| Für Dauerparkierungsbewilligungen von weniger als 12 Monaten gilt der Monatspreis multipliziert mit der gewünschten Anzahl Monate. | |
| Reduzierter Tarif für Arbeitnehmer von Firmen mit Sitz in Huttwil | Tarif |
| 12 Monate | CHF 200.00 |
| Es werden keine Dauerparkierungsbewilligungen für unter 12 Monate zum reduzieren Preis ausgegeben. | |
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Für die Prüfung der Berechtigung für eine Dauerparkierungsbewilligung zum reduzierten Tarif muss eine Arbeitgeberbestätigung sowie mit einem Handelsregisterauszug der Nachweis erbracht werden, dass die arbeitgebende Firma Sitz in Huttwil hat. Bei Angestellten von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern sind das Organisationsreglement oder die Statuten vorzulegen. Die Dauerparkierungsbewilligung zum reduzierten Preis muss zuerst im Onlineportal beantragt werden. Anschliessend wird der Gesuchsteller aufgefordert, die verlangten Unterlagen bei der Einwohnergemeinde einzureichen. Erst nach Freigabe des Antrags, kann die vergünstigte Dauerparkierungsbewilligung im Onlineportal gelöst werden. Diese Dokumente können auch als PDF-Datei bei der Gemeinde eingereicht werden (einwohnerabteilung@huttwil.ch). |
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Ausnahmebewilligungen für Fahrzeuge, welche mehr als 1 Parkfeld benötigen, werden nur für den Parkplatz Oberdorf ausgestellt: Ausnahmebewilligungen müssen am Schalter der Einwohnergemeinde Huttwil bezogen werden.
| Tagesgebühr | CHF 10.00 |
| Monatsgebühr | CHF 80.00 |
| Jahresgebühr | CHF 800.00 |
Wenn ein Parkplatz für einen Anlass genutzt wird wie z.B. Viehschau, Zirkus etc. gelten die Bestimmungen gemäss Ortspolizeireglement und Gebührenverordnung. Dienen die Parkplätze während einer Veranstaltung ausschliesslich als Parkplatzmöglichkeit (z.B. Weihnachtsmärit) gelten die ordentlichen Tarife gemäss der Verordnung über die Bewirtschaftung von Parkplätzen der Gemeinde Huttwil
Die Kontrollgänge und das Ordnungsbusseninkasso erfolgt über die Securitas AG. Reklamationen und Anliegen zu Ordnungsbussen sind direkt an die Securitas AG zu stellen.
Kontakt: Securitas Regionaldirektion Thun, 058 910 35 35 / E-Mail: thun@securitas.ch
Weitere Auskünfte erteilt die Einwohnerabteilung Huttwil (einwohnerabteilung@huttwil.ch, 062 959 88 88).