Die Abwasserleitungen der Basis- und Detailerschliessung sind öffentliche Leitungen und verbleiben zu Eigentum, Unterhalt und Erneuerung der Gemeinde.
Die Hausanschlussleitungen sind private Leitungen und verbinden ein Gebäude oder eine Gebäudegruppe mit dem öffentlichen Leitungsnetz. Die Kosten für die Erstellung und für den Unterhalt der Hausanschlussleitungen sind von den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern zu tragen.
Vom Gebäude bis zur öffentlichen Kanalisation sind die Abwässer gemäss Entwässerungssystem des GEP (genereller Entwässerungsplan) abzuleiten.
Die Gemeindeverwaltung stellt den Grundeigentümern jährlich eine Akontorechnungen im Juli zu. Die definitive Abrechnung folgt nach erfolgter Zählerablesung im Dezember.
Die Benützungsgebühren setzen sich wie folgt zusammen:
Abwasserreglement [pdf, 837 KB]
Abwasserverordnung [pdf, 99 KB]
Die Anschlussgebühr wird aufgrund der Anzahl Wohnungen / bei Industrie- Gewerbe- und Dienstleistungen sowie Versammlungslokalen, Sälen, Stadien usw. nach Einheiten erhoben. Ausserdem wird der umbaute Raum, der anzuschliessenden Bauten und Anlagen erhoben.
Für alle an die Wasserversorgung angeschlossenen und für alle nicht an die Wasserversorgung angeschlossenen Bauten und Anlagen im Umkreis von 300m vom nächsten Hydranten, wenn dieser den erforderlichen Löschschutz gewährleistet, ist eine einmalige Löschgebühr pro m3 umbautem Raum geschuldet.
Die Benützungsgebühren setzen sich wie folgt zusammen: