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Abmeldung / Wegzug

Informationen für Schweizer/innen

Sie ziehen aus der Gemeinde Huttwil weg? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Eine Abmeldung ist persönlich am Schalter der Einwohnerabteilung oder via eUmzug (nicht für WochenaufenthalterInnen) möglich.

Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzuges geschehen. Entscheiden Sie sich für eine Abmeldung am Schalter, bitten wir Sie folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass, Führerausweis)
  • Niederlassungsausweis (Niedergelassene) oder Aufenthaltsausweis (Wochenaufenthalter)

Anschliessend werden wir Ihnen den Heimatschein aushändigen. Die Abmeldung erfolgt kostenlos. Auf Ihren Wunsch stellen wir für Sie eine Abmeldebescheinigung (z.B. für die Krankenkasse) aus. Die Gebühr beträgt Fr. 20.00.

Militär-/Zivilschutzpflichtige senden bitte das Dienstbüchlein an folgende Adresse:

Sektionschef Emmental-Oberaargau
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern

Bei einem Wegzug ins Ausland ist bei der Einwohnerabteilung die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben. Bitte melden Sie sich zudem frühzeitig beim Steuerbüro Huttwil. Vor der Abreise ins Ausland ist eine Steuererklärung auszufüllen.


 

Informationen für Ausländer/innen

Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs persönlich bei der Einwohnerabteilung abzumelden und die neue Adresse anzugeben. Mitzubringen sind:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis

Bei einem Wegzug ins Ausland ist bei der Einwohnerabteilung die Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben. Bitte melden Sie sich frühzeitig bei der Gemeindeverwaltung Huttwil. Die Abmeldung erfolgt kostenlos.

Auf Ihren Wunsch stellen wir für Sie eine Abmeldebescheinigung (z.B. für die Krankenkasse) aus. Die Gebühr beträgt Fr. 20.00.


 

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