Navigieren in Huttwil

Anmeldung / Zuzug

Informationen für Schweizer/innen

Sie sind von einer anderen Schweizer Gemeinde nach Huttwil gezogen und wollen sich bei uns anmelden? Wir bitten Sie, sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Einwohnerabteilung anzumelden. Andernfalls steht Ihnen der elektronische Umzug mittels eUmzug zur Verfügung.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte, Reisepass, Führerausweis)
  • Familienbüchlein/Familienausweis oder Geburtsschein für die Anmeldung von minderjährigen Kindern 
  • Heimatausweis, ausgestellt von der Hauptwohnsitzgemeinde, für die Anmeldung als Wochenaufenthalter
  • Trennungsvereinbarung*
  • Scheidungsurteil*
  • Kopie Mietvertrag*

*wenn vorhanden

Die Anmeldegebühr pro volljährige Person beträgt Fr. 20.00 und ist bei der Anmeldung am Schalter zu bezahlen.

Militär-/Zivilschutzpflichtige senden bitte das Dienstbüchlein an folgende Adresse:

Sektionschef
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
des Kantons Bern
Papiermühlestrasse 17v
3014 Bern

Hundebesitzer: Hunde müssen bei der Finanzabteilung Huttwil angemeldet werden. Hierfür wird das Impfbüchlein oder der Heimtierausweis benötigt. Details finden Sie hier:  Hundehaltung


Informationen für Ausländer/innen

Ausländer und Ausländerinnen, die in Huttwil zuziehen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen ab Zuzug bei der Fremdenkontrolle Huttwil persönlich anmelden. Mitzubringen sind:

  • Pass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis (mit Abmeldestempel der letzten Wohngemeinde bzw. separate Abmeldebestätigung)
  • Familienbüchlein, Eheschein, Geburtsschein*
  • Kopie Mietvertrag
  • Kopie Arbeitsvertrag
  • Nachweis Krankenkasse

*wenn vorhanden

Der Onlinedienst eUmzug steht nicht allen ausländischen Staatsangehörigen zur Verfügung. Gerne erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung hierzu nähere Informationen.

Die Anmeldegebühr pro volljährige Person beträgt CHF 25.00 für ausländische Staatsangehörige. Weiter fallen individuelle Gebühren für die Ausländerausweise an.

Hundebesitzer: Hunde müssen bei der Finanzabteilung Huttwil angemeldet werden. Hierfür wird das Impfbüchlein oder der Heimtierausweis benötigt. Details finden Sie hier.

Wichtige Links


Wem muss ich meine neue Adresse sonst noch melden?

Sind Sie unsicher, wem Sie die Adressänderung melden müssen? In unseren Dienstleistungen finden Sie die "Adressänderung Checkliste".


 

PDF drucken