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Ausländerausweis

Wenn Sie länger als drei Monate in der Schweiz bleiben oder hier arbeiten möchten, benötigen Sie eine fremdenpolizeiliche Bewilligung. Ob Sie eine fremdenpolizeiliche Bewilligung (Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung) erhalten, hängt vom Zweck Ihres Aufenthalts und von den Regelungen ab, die zwischen der Schweiz und Ihrem Heimatland gelten. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Arten von Bewilligungen finden Sie hier:

Staatssekretariat für Migration
Amt für Bevölkerungsdienste Kanton Bern


 

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