Navigieren in Huttwil

Beglaubigung von Unterschriften

Mit der Beglaubigung der Unterschrift wird unter anderem deren Echtheit bescheinigt. In der Schweiz gibt es Kantone, welche die Berechtigung zur Beglaubigung von Unterschriften Privater an die Behörden übertragen haben. Im Kanton Bern ist dies aus rechtlichen Gründen jedoch nicht erlaubt. Im Kanton Bern müssen Unterschriften von Privatpersonen durch eine bernische Notarin, einen bernischen Notar beglaubigt werden.


 

PDF drucken