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Einbürgerungen

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Huttwil erhalten? Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Ordentliche Einbürgerung

Das Verfahren für eine ordentliche Einbürgerung hat drei Stufen: in der Gemeinde, im Kanton und beim Bund. Jede dieser Instanzen befasst sich einzeln mit Ihrem Gesuch und erteilt die Bewilligung. Die Unterlagen für die ordentliche Einbürgerung können bei der Einwohnerabteilung bezogen werden.

Einbürgerungstest für die ordentliche Einbürgerung

Der Einbürgerungstest von Einwohner/innen von Huttwil ist zwingend bei dem Verein Berufliche Weiterbildungskurse Burgdorf (BWK) zu absolvieren. Die Einwohnerabteilung informiert Sie darüber, ob das Resultat des Einbürgerungstests bei Ihrem Gesuch benötigt wird oder nicht.


Erleichterte Einbürgerung

Ausländische Ehepartnerinnen und -partner von Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz in der Gemeinde Huttwil können sich erleichtert einbürgern lassen, wenn der ausländische Ehepartner:

  • insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat
  • seit einem Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz lebt
  • seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger oder der Schweizer Bürgerin lebt
  • in der Schweiz integriert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet

Durch die erleichterte Einbürgerung wird das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Ehepartners erworben.

Zuständig für die erleichterte Einbürgerung:

Staatssekretariat für Migration (SEM)
Einbürgerungen
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
www.sem.admin.ch


 

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