Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht der Gemeinde Huttwil erhalten? Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?
Das Verfahren für eine ordentliche Einbürgerung hat drei Stufen: in der Gemeinde, im Kanton und beim Bund. Jede dieser Instanzen befasst sich einzeln mit Ihrem Gesuch und erteilt die Bewilligung. Die Unterlagen für die ordentliche Einbürgerung können bei der Einwohnerabteilung bezogen werden.
Der Einbürgerungstest von Einwohner/innen von Huttwil ist zwingend bei dem Verein Berufliche Weiterbildungskurse Burgdorf (BWK) zu absolvieren. Die Einwohnerabteilung informiert Sie darüber, ob das Resultat des Einbürgerungstests bei Ihrem Gesuch benötigt wird oder nicht.
Ausländische Ehepartnerinnen und -partner von Schweizerinnen und Schweizern mit Wohnsitz in der Gemeinde Huttwil können sich erleichtert einbürgern lassen, wenn der ausländische Ehepartner:
Durch die erleichterte Einbürgerung wird das Kantons- und Gemeindebürgerrecht des schweizerischen Ehepartners erworben.
Zuständig für die erleichterte Einbürgerung:
Staatssekretariat für Migration (SEM)
Einbürgerungen
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
www.sem.admin.ch