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Grabenaufbruchbewilligung / Benützung öff. Terrain

Grabarbeiten in Gemeindestrassen oder Trottoirs bedürfen der Bewilligung der Gemeinde. Zur Einholung der Bewilligung ist ausschliesslich das vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung bereit gestellte Formular 5.0, Benützung von öffentlichem Terrain, zu verwenden.

Vor und während der Ausführung sind dem Leiter Tiefbau frühzeitig folgende Stadien der Grabarbeiten zu melden:

  • nach der Offenlegung des Grabens zwecks Einmessen des Grabens, Aufnahme des bestehenden Strassenkörpers sowie Kontrolle der Baustellensicherung
  • vor Belagseinbau zwecks Kontrolle des Auffüllmaterials und des Nachschneidens
  • nach der Fertigstellung zwecks Schlussabnahme

Für die Kontrolle und technische Fragen ist der Leiter Tiefbau zuständig.


 

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