Navigieren in Huttwil

Hundehaltung

Der Vollzug der Hundegesetzgebung obliegt im Kanton Bern den politischen Gemeinden. Die Finanzabteilung beratet und informiert Sie gerne über die Rechte und Pflichten der Hundehalter und Hundehalterinnen.

Anmeldung eines Hundes

Falls Sie neu im Besitz eines Hundes sind, bitten wir Sie, sich bei der Finanzabteilung zu melden, damit wir Sie als Hundehalter auf der Plattform Amicus registrieren können. Ihre Benutzerdaten (Personen-ID) und das Passwort erhalten Sie danach per Post oder E-Mail zugestellt. Damit können Sie sich bei Amicus einloggen und Ihre Daten selber bewirtschaften.

Für die Anmeldung eines Hundes legen Sie uns bitte am Schalter folgende Unterlagen vor:

  • Kopie Impfbüchlein

Mutationsmeldungen

Bitte teilen Sie uns mit, wenn der oder die Halter/in des Hundes wechselt. Wenn Sie wegziehen, erwähnen Sie bitte die Hundehaltung, damit wir diese Mutation gleichzeitig vornehmen können. Wenn Ihr Hund stirbt, teilen Sie uns bitte telefonisch 062 959 88 99 oder via E-Mail finanzen@huttwil.ch das Sterbedatum mit.

Hundesteuer

Die Gemeinde erhebt eine Hundetaxe, welche für alle Hunde gleich ist. Die Gebühr liegt derzeit bei CHF 80.00 pro Hund.

Tierschutz

Tierschutzverein Oberaargau
Sternenstrasse 14
3380 Wangen a/A
079 669 96 06
www.tierschutzverein-oberaargau.ch


 

PDF drucken
open positions