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Quellensteuer

Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.

Informationen zum Bereich Quellensteuer sowie die massgebenden Tarife und Formulare finden Sie auf der Webseite der Kantonalen Steuerverwaltung .


 

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