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Heimatausweis (Verlängerung)

Ab dem 01.02.2024 wurde der Heimatausweis innerhalb des Kantons Bern abgeschafft. Der Wochenaufenthalt ist jedoch weiterhin bei der Hauptwohnsitzgemeinde sowie bei der Wochenaufenthaltsgemeinde zu melden. Bei Wochenaufenthalten ausserhalb des Kantons Bern benötigt es weiterhin einen Heimatausweis, ausgestellt durch die Hauptwohnsitzgemeinde.

Wer sich vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der er den gesetzlichen Wohnsitz begründet, aufhalten will, hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Voraussetzung für den Wochenaufenthalt ist die regelmässige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung.

Der Heimatausweis kann persönlich am Schalter der Einwohnerabteilung, telefonisch 062 959 88 88 oder per Mail einwohnerabteilung@huttwil.ch bestellt werden.

Die Einwohnerabteilung benötigt für die Ausstellung des Heimatausweises zwingend Angaben über die Dauer des Aufenthaltes und die genaue Aufenthaltsadresse.

Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Einwohnerkontrolle des Aufenthaltsortes persönlich anmelden und bei Wegzug wieder abmelden.

Achtung: Der Heimatausweis kann nur dann verlängert werden, wenn die Aufenthaltsadresse in der gleichen Gemeinde bleibt. Wenn die Aufenthaltsadresse neu in einer anderen Gemeinde ist, muss ein neuer Heimatausweis bestellt werden (siehe Heimatschein Neuausstellung).

Preis: CHF 10.00

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