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Baubewilligungsverfahren

Das Bauen ist von einer Vielzahl an Vorschriften und den damit verbundenen formellen und materiellen Ansprüchen an die Gesuchsunterlagen gekennzeichnet. Die Fülle an Regelungen macht es immer schwieriger, sich im komplizierten Baubewilligungsverfahren zurechtzufinden.

Die Mitarbeitenden der Bauabteilung stehen Ihnen gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung.

Um das Baubewilligungsverfahren möglichst zügig durchführen zu können, bedingt dies, dass das Gesuchsformular vollständig ausgefüllt und mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht wird. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Bauabteilung Kontakt aufzunehmen. Dadurch können vorhandene Auflagen bereits in der Projektierung mitberücksichtigt werden.

Allgemeines

Bauten, Anlagen und Einrichtungen gemäss bernischem Baugesetz erfordern eine Baubewilligung. Dies gilt insbesondere für:

  • Die Erstellung (Neubau), die wesentliche Änderung (Umbau, Anbau), die wesentliche Zweckänderung (z.B. aus Lager wird Wohnraum) und den Abbruch von Gebäuden, Gebäudeteilen und sonstigen Bauten.
  • Errichtung oder Erweiterung von Lager- und Abstellplätzen, Ablagerungs- und Materialentnahmestellen.
  • Wesentliche Terrainveränderungen (Aufschüttungen, Abgrabungen).

Baubewilligungsfrei: Siehe Art. 5 ff. BewD (Dekret über das Baubewilligungsverfahren)

Ohne Baubewilligung darf nicht gebaut werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben eine Baubewilligung benötigt, kontaktieren Sie bitte die Bauabteilung.
 

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