Die umfassende behördenverbindliche Richtplanung (Siedlung, Landschaft, Verkehr/Mobilität, Energie) bezweckt die Definition der Zielsetzungen und der Leitplanken im Hinblick auf die darauffolgende Revision der Instrumente zur grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung (Zonenpläne und Baureglement). Die letzte Ortsplanung wurde im Jahr 2011 genehmigt. In der Zwischenzeit hat sich Huttwil weiterentwickelt und eine Revision sowie Ergänzung der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung ist somit angebracht.
Die Präsidialkommission führt das Projekt Richtplan Huttwil durch.
Die Einwohnergemeinde Huttwil möchte die kommunale Richtplanung umfassend aktualisieren und auf die übergeordneten Rahmenbedingungen abstimmen. Folgende Ziele stehen im Vordergrund:
Mit dem Richtplan wird aus Sicht der Gemeinde die gewünschte räumliche Entwicklung der nächsten Jahre dargestellt und beschrieben. Der Richtplan besteht aus den Teilen Siedlung, Verkehr, Landschaft und Energie. Die einzelnen Themen sind aufeinander abgestimmt und greifen ineinander.
Der Richtplan ist für die Behörden und Angestellten der Gemeinde verbindlich.
Der Richtplan wird vor raumrelevanten Entscheiden jeweils durch die Verwaltung und die Behörden konsultiert. Gibt es zu diesem Zeitpunkt keine gewichtigen Argumente, welche gegen die Umsetzung der betroffenen Inhalte des Richtplans sprechen, werden dieselben umgesetzt. Der Richtplan entfaltet in dem Sinne erst über die Zeit seine Wirkung.
Unter untenstendem Link finden Sie die Erklärung des Richtplanes des Bundesamt für Raumentwicklung:
Was ist ein Richtplan? Die Angaben gelten sinngemäss auch für einen kommunalen Richtplan.
Juni - Juli 2022 |
Grundlage und Analyse |
August - Dezember 2022 |
Konzeption und Entwürfe Richtpläne |
Januar - Februar 2023 |
Einholung erste Stellungnahme der Kommissionen |
17. März 2023 |
Verabschiedung der Unterlagen durch den Gemeinderat zu Händen des Dialograums |
4. April 2023, 19.00 Uhr, Kirchgemeindesaal |
Dialograum (Workshop) für die Bevölkerung |
26. Juni 2023 |
Verabschiedung der Unterlagen durch den Gemeinderat zu Händen der Mitwirkung |
14. August bis 15. September 2023 |
Mitwirkungsverfahren |
22. August 2023, 19.00 Uhr, Aula Schulhaus Hofmatt | Informationsveranstaltung zum Mitwirkungsverfahren |
September - November 2023 |
Auswertung der Mitwirkung, Verabschiedung durch den Gemeinderat zur Vorprüfung |
November 2023 - Mai 2024 |
Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung |
Mai - Oktober 2024 |
Beschluss Richtplanung |
Stand 06.07.2023
Eine erste Mitarbeit der Bevölkerung hat am 4. April 2023 im Rahmen des Dialograums (Workshop) stattgefunden. Das Mitwirkungsverfahren lief vom 14. August bis 15. September 2023. Untenstehend finden Sie die Dokumente, welche nach der Mitwirkung überarbeitet wurden:
Mitwirkungsbericht [pdf, 665 KB]
Die Ortsplanungsrevision startet nach Abschluss des Richtplanverfahrens voraussichtlich im Jahr 2025. In der Ortsplanungsrevision wird die grundeigentümerverbindliche baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan, überarbeitet und dem Fortschritt entsprechend angepasst.
Bei Fragen, für weiterführende Informationen oder zur Mitteilung von Hinweisen dürfen Sie sich an die Präsidialabteilung wenden.