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Richtplanverfahren

Die umfassende behördenverbindliche Richtplanung (Siedlung, Landschaft, Verkehr/Mobilität, Energie) bezweckt die Definition der Zielsetzungen und der Leitplanken im Hinblick auf die darauffolgende Revision der Instrumente zur grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung (Zonenpläne und Baureglement). Die letzte Ortsplanung wurde im Jahr 2011 genehmigt. In der Zwischenzeit hat sich Huttwil weiterentwickelt und eine Revision sowie Ergänzung der kommunalen Richt- und Nutzungsplanung ist somit angebracht.

Die Präsidialkommission führt das Projekt Richtplan Huttwil durch.
 

Unsere Ziele

Die Einwohnergemeinde Huttwil möchte die kommunale Richtplanung umfassend aktualisieren und auf die übergeordneten Rahmenbedingungen abstimmen. Folgende Ziele stehen im Vordergrund:

  • Erarbeitung einer behördenverbindlichen Gesamtplanung, bestehend aus verschiedenen Themenbereichen (Siedlung, Landschaft, Verkehr/Mobilität, Energie)
  • Überprüfung des bestehenden Richtplans Erschliessung, Aktualisierung und Überführung in Richtplan Verkehr/Mobilität
  • Erarbeitung der fehlenden Richtplanungen
  • Berücksichtigung der übergeordneten eidgenössischen, kantonalen und regionalen (Rechts-)Grundlagen und/oder Planungen
  • Einbezug der Politik, der relevanten Kommissionen und der Bevölkerung
  • Einbezug des Kantons und der Region Oberaargau
Was ist ein Richtplan?

Mit dem Richtplan wird aus Sicht der Gemeinde die gewünschte räumliche Entwicklung der nächsten Jahre dargestellt und beschrieben. Der Richtplan besteht aus den Teilen Siedlung, Verkehr, Landschaft und Energie. Die einzelnen Themen sind aufeinander abgestimmt und greifen ineinander.

Der Richtplan ist für die Behörden und Angestellten der Gemeinde verbindlich.

Der Richtplan wird vor raumrelevanten Entscheiden jeweils durch die Verwaltung und die Behörden konsultiert. Gibt es zu diesem Zeitpunkt keine gewichtigen Argumente, welche gegen die Umsetzung der betroffenen Inhalte des Richtplans sprechen, werden dieselben umgesetzt. Der Richtplan entfaltet in dem Sinne erst über die Zeit seine Wirkung.

Unter untenstendem Link finden Sie die Erklärung des Richtplanes des Bundesamt für Raumentwicklung:
Was ist ein Richtplan? Die Angaben gelten sinngemäss auch für einen kommunalen Richtplan.

Terminplan Richtplanverfahren

Juni - Juli 2022

Grundlage und Analyse

August - Dezember 2022

Konzeption und Entwürfe Richtpläne

Januar - Februar 2023

Einholung erste Stellungnahme der Kommissionen

17. März 2023

Verabschiedung der Unterlagen durch den Gemeinderat zu Händen des Dialograums

4. April 2023, 19.00 Uhr, Kirchgemeindesaal

Dialograum (Workshop) für die Bevölkerung

26. Juni 2023

Verabschiedung der Unterlagen durch den Gemeinderat zu Händen der Mitwirkung

14. August bis 15. September 2023

Mitwirkungsverfahren

22. August 2023, 19.00 Uhr, Aula Schulhaus Hofmatt Informationsveranstaltung zum Mitwirkungsverfahren

September - November 2023

Auswertung der Mitwirkung, Verabschiedung durch den Gemeinderat zur Vorprüfung

November 2023 - Mai 2024

Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung

Mai - Oktober 2024

Beschluss Richtplanung

Stand 06.07.2023

Mitwirkung der Bevölkerung

Eine erste Mitarbeit der Bevölkerung hat am 4. April 2023 im Rahmen des Dialograums (Workshop) stattgefunden. Das Mitwirkungsverfahren lief vom 14. August bis 15. September 2023. Untenstehend finden Sie die Dokumente, welche nach der Mitwirkung überarbeitet wurden:

Dokumente

Mitwirkungsbericht [pdf, 665 KB]

Teilrichtpläne Siedlung, Landschaft, Verkehr

  1. Richtplankarte Siedlung [pdf, 8.1 MB]
  2. Teilrichtplankarte Verkehr
    1. Fussverkehr [pdf, 6.9 MB]
    2. Velo [pdf, 6.9 MB]
    3. Öffentlicher Verkehr (ÖV) [pdf, 6.9 MB]
    4. Motorisierter Individualverkehr (MIV) [pdf, 7.3 MB]
  3. Landschaft
    1. Richtplankarte Landschaft [pdf, 4.2 MB]
    2. Landschaftsinventar [pdf, 6.5 MB]
  4. Massnahmenblätter [pdf, 29.4 MB]
  5. Erläuterungsbericht [pdf, 3.6 MB]
  6. Anhang zum Erläuterungsbericht [pdf, 22.9 MB]
  7. Überprüfung Baulandreserven und aktuelles Mengengerüst [pdf, 1.9 MB]
  8. Terminprogramm [pdf, 33 KB]

Teilrichtplan Energie

  1. Massnahmenblätter [pdf, 445 KB]
  2. Erläuterungsbericht [pdf, 2.2 MB]
  3. Richtplankarte Energie [pdf, 3.9 MB]

Präsentationen Informationsveranstaltung vom 22. August 2023

Ortsplanungsrevision

Die Ortsplanungsrevision startet nach Abschluss des Richtplanverfahrens voraussichtlich im Jahr 2025. In der Ortsplanungsrevision wird die grundeigentümerverbindliche baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Baureglement und Zonenplan, überarbeitet und dem Fortschritt entsprechend angepasst.

Kontakt

Bei Fragen, für weiterführende Informationen oder zur Mitteilung von Hinweisen dürfen Sie sich an die Präsidialabteilung wenden.

 

 

 

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