Gemäss den gesetzlichen Vorschriften müssen alle zwei Jahre die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen überprüft werden. Werden die Vorschriften nicht eingehalten, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung durch den Kanton.