Die Bildungskommission hat die Beaufsichtigung des gesamten Schulbetriebes. Sie kann beispielsweise Schüler/innen Verweise erteilen, Gefährdungsmeldungen erheben, temporäre Unterrichtsausschlüsse oder die vorzeitige Schulentlassung aussprechen. Des Weiteren ist sie zuständig für die Belange der Musikschule und die Erwachsenenbildung gemäss den gesetzlichen Bestimmungen.