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Verpflichtungskredit für die Ortsplanungsrevision 2026 - 2029

Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 26. Mai 2026 folgenden Kredit unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen:

Genehmigung eines Verpflichtungskredits von CHF 283'000.00 für die Ortsplanungsrevision 2026 - 2029

Gestützt auf Artikel 33ff des Organisationsreglements vom 03. Dezember 2019 wird der Gemeinderatsbeschluss vom 26. Mai 2026 öffentlich bekannt gemacht. Die Botschaft liegt während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und kann hier heruntergeladen werden. Botschaft Verpflichtungskredit

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen seit der erstmaligen Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung die Vorlage innert 12 Monaten zum Entscheid.

Der Bericht der Geschäftsprüfungskommission kann der Botschaft entnommen werden.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:

  1. Einreichung bis spätestens 20. Juli 2026 beim Gemeinderat Huttwil
  2. Das Referendumsbegehren muss von mindestens 185 Stimmberechtigten der Gemeinde Huttwil rechtsgültig unterzeichnet sein.
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