Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie generelles Feuerwerksverbot im ganzen Kanton Bern
Ab sofort gilt im ganzen Kanton Bern ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter). Die Waldbrandgefahr wird als «gross» beurteilt (Gefahrenstufe 4). Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.
Ausserhalb der Verbotszonen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfachen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Anweisungen der lokalen Behörden befolgen.
Bundesfeiertag: Im Hinblick auf den 1. August 2026 haben die RegierungsstatthalterInnen folgendes beschlossen: Nebst dem Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe gilt ein generelles Feuerwerksverbot (Verbot Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.
Informationen
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: www.be.ch/waldbrandgefahr
Disposition Waldbrandgefahr [pdf]
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Zu welchem Regierungsstatthalteramt bzw. Verwaltungskreis gehört meine Wohngemeinde?
Hotline ab 17 Uhr und an Wochenenden
Die Regierungsstatthalterämter stehen der Bevölkerung und den Gemeinden zur Beantwortung von Fragen zu Feuerverboten während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17.00 Uhr und an den Wochenenden wird zusätzlich eine Hotline angeboten:
Hotline Deutsch: Tel. 031 635 23 53
Hotline Französisch: Tel. 031 636 82 00
Quelle: Medienmitteilung der Regierungsstatthalterin und Regierungsstatthalter vom 23. Juli 2026