7. Sitzung des Gemeinderats vom 29. Juni 2026, 8.00 bis 17.15 Uhr, Hotel Meilenstein Langenthal
Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:
Präsidiales
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Protokollgenehmigung |
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Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2026 wird genehmigt. |
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Rückblick auf die Zusammenarbeit im letzten Halbjahr |
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Der Gemeinderat beurteilt die Zusammenarbeit als sehr gut. Abgrenzungsfragen bezüglich der Zuständigkeiten werden offen geklärt. Die Geschäfte werden durch die Ressorts umfassend vorbereitet und die Kompetenzen sind geklärt. Dies erlaubt es, den monatlichen Sitzungsrhythmus beizubehalten. Die Information aus den Gemeinderatssitzungen bewähren sich sehr gut und sollen weitergeführt werden. |
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Monitoring Projektplanung 2026 |
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Anlässlich der Winterklausur genehmigt der Gemeinderat die Projektplanungen und legt die Prioritäten fest. Der Gemeinderat hat vom Stand der fast 100 laufenden Projekte Kenntnis genommen. Die Projektabwicklung läuft in den meisten Fällen wie erwartet. Andere Projekte kommen aufgrund von äusseren Einflüssen nicht wie geplant vorwärts. Die grosse Menge an Projekten, darunter sehr aufwändige Vorhaben wie Schulraumplanung, Neubau Feuerwehrmagazin oder die Ortsplanung stellen hohe Anforderungen an die Beteiligten. Die zur Verfügung stehenden Personalressourcen sind zu knapp. Es ist nötig, Dienstleistungen durch Externe erbringen zu lassen und bewilligte Stellen umgehend zu besetzen. |
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Einführung Crossiety – digitaler Dorfplatz |
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Crossiety ist eine vertrauenswürdige, lokale Kommunikationsplattform für Gemeinden, die auch als „Digitaler Dorfplatz“ bezeichnet wird. Das Ziel der App ist es, das reale Zusammenleben, das Vereinswesen und den direkten Draht zwischen der Gemeindeverwaltung und der Bevölkerung digital abzubilden und zu stärken. Die App dient als Informationskanal, um News, Werbungen für Anlässe, Abfallkalender oder wichtige behördliche Mitteilungen via Push-Benachrichtigung in Echtzeit an die Einwohnerinnen und Einwohner zu senden. Lokale Vereine, Schulen, Nachbarschaften und Interessengruppen können eigene geschlossene oder offene Foren und Chaträume einrichten, um sich unkompliziert und ohne die Weitergabe von privaten Handynummern zu organisieren. Auf dem interaktiven Marktplatz können Einwohnerinnen und Einwohner regionale Produkte bewerben, Gegenstände tauschen, verleihen, verkaufen oder verschenken sowie Nachbarschaftshilfe (z. B. Werkzeug ausleihen) koordinieren. Der Gemeinderat hat sich dieses Produkt durch den CEO von Crossiety vorstellen lassen. In seinen Legislaturzielen sieht der Gemeinderat vor, die gemeindeinterne Kommunikation verbessern zu wollen. Der Entscheid, ob diese Kommunikationsplattform auch in Huttwil zur Verfügung gestellt werden soll, wird an einer nächsten Sitzung entschieden. |
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Genehmigung Kreuzungsverträge und Unterhaltsvertrag WC-Anlage Bahnhof mit der BLS AG |
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Im Zusammenhang mit der Sanierung des Bahnhofs Huttwil 2015/2016 wurden die Unterführungen im Bereich Frilopark und dem Bahnhofgebiet erstellt. Weiter hat die Gemeinde eine öffentliche WC-Anlage finanziert. Die Verhandlungen bezüglich den Kreuzungsverträgen haben sich sehr stark in die Länge gezogen. Die Kreuzungsverträge regeln das Eigentum an den jeweiligen Anlagen sowie die Zuständigkeiten für deren Unterhalt und Erneuerung. Der Gemeinderat hat die Kreuzungsverträge für die Personenunterführung Ost sowie diejenige für die Unterführung Frilo genehmigt. Bezüglich des Unterhaltes der öffentlichen WC-Anlage gibt es vor der Genehmigung noch offene Fragen mit der bls zu klären, insbesondere weil der Gemeinderat die WC-Anlage testweise kostenlos benützbar machen möchte. |
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Ersatz Mitglied Präsidialkommission |
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Aufgrund der Demission von Lukas Müller als Vertreter des Huttwiler Gewerbes in der Präsidialkommission hat der Gewerbeverein Thomas Fuhrimann als Nachfolger vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat diesen für den Rest der Amtsdauer (bis Ende 2028) gewählt. Der Gemeinderat dankt Lukas Müller für sein grosses Engagement in der Kommission und auch für seinen Einsatz beim Lernendenprojekt Huttwil blüht und grünt / Lernendi zäme für Huttu. |
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Genehmigung Landerwerbsvereinbarung Parzelle 2764 (Fussgängerbrücke Luzernstrasse – Rüttistalden) |
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Im Zusammenhang mit dem Ersatz der Fussgängerbrücke Luzernstrasse-Rüttstaldenstrasse braucht es Seitens des Kantons Sicherungsmassnahmen für den Langsamverkehr bei der Luzernstrasse. Der Kanton plant die Verlegung der Fussgängerquerung ins Weierackerquartier westlich der heutigen Fussgängerquerung. Die Gemeinde stellt dem Kanton die dafür benötigte Landparzelle 2764 unentgeltlich zur Verfügung. Die Kosten für die Verlegung der Fussgängerquerung trägt der Kanton. |
Personelles
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PKG Pensionskasse Luzern: Anpassung Vertrag 2026 – 2028 mit Wahlsparen |
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Die Gemeinde ist bei der Pensionskasse PKG angeschlossen. Diese bietet die Möglichkeit, dass das Personal freiwillig höhere Lohnbeiträge einbezahlen kann. Damit dies möglich ist, braucht es eine entsprechende Anpassung des Vertrags. Die bei der Gemeinde angestellten Personen können individuell entscheiden, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen oder nicht. Der Gemeinde entstehen dadurch keine Mehrkosten. |
Bauwesen
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Info aktueller Stand Projekt Feuerwehrmagazin, zeitlicher Ablauf |
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Am 25. Juni 2026 konnte der Landkaufvorvertrag mit den Grundeigentümern am geplanten Feuerwehrstandort Langenthalstrasse abgeschlossen werden. Gleichentags hat die Kickoff-Besprechung mit dem Planer stattgefunden. Dieser wird die Grundlagen für das nötige Umzonungsverfahren vorbereiten. Ende August werden die Rahmenmbedingungen für dieses Verfahren mit dem Amt für Gemeinden und Raumordnung besprochen. Der aktuelle Terminplan geht davon aus, dass dieses Verfahren 2 Jahre in Anspruch nehmen wird. Nach vorliegender Vorprüfung sollen bei guter Prognose die konkreten Umsetzungsmassnahmen angegangen werden. Der aktuelle Zeitplan geht davon aus, dass der Bau im Jahr 2032 gestartet werden kann. Gesteuert wird das Projekt durch die Feuerwehrkommission. In dieser sind die zuständigen Ressortvertreter der angeschlossenen Gemeinden vertreten. Diese stellen die Information und Kommunikation mit den zuständigen Organen der Anschlussgemeinden sicher. Gemäss Anschlussvertrag bedürfen Investitionen von mehr als 1.5 Mio. Franken der Zustimmung der Gemeinden. Der Gemeinderat rechnet mit Investitionskosten von rund 7 Mio. Franken. |
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Genehmigung Projekthandbuch Schulraumplanung |
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Die Gemeindeversammlung vom 3. Dezember 2025 hat einen Kredit von 1.4 Mio. Franken für die Finanzierung der Planerbeschaffungsverfahren Schulraumplanung beschlossen. Gegen den Entscheid, mit dem bisherigen Projektbegleitungsbüro weiterzuarbeiten, ist eine Beschwerde eingereicht worden. Diese wurde anfangs Mai erstinstanzlich abgewiesen. Die Spezialbaukommission hat die weiteren Verfahrensschritte und die Zuständigkeiten der beteiligten Parteien in einem Projekthandbuch festgelegt. Der Gemeinderat hat einen ersten Entwurf zur Kenntnis genommen und der Spezialbaukommission Kompetenzen für das weitere Vorgehen erteilt. Für die Projekte Hofmatt und Nyffel sollen Studienaufträge erarbeitet werden, für das Projekt Hofmatt zusätzlich ein Vorprojekt. Gemäss aktueller Terminplanung sollen beide Projekte der Urnengemeinde vom 4. März 2029 vorgelegt werden. Beim Projekt Nyffel wird ein Projektierungs- und Baukredit beantragt, für das Projekt Hofmatt ein Baukredit. Auch bei Annahme beider Kreditvorlagen werden die Projekte gestaffelt umgesetzt. Der Neubau Hofmatt dient zuerst zur temporären Auslagerung des Schulbetriebs Nyffel während der Bauzeit des neuen Schulhauses Nyffel. |
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Nachkredit Dienstleistungen Dritter 2026 |
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Im Frühjahr 2026 wurde die vakante Sachbearbeiterstelle in der Bauverwaltung ausgeschrieben. Leider gingen keine geeigneten Kandidaturen ein, so dass eine zweite Ausschreibungsrunde nötig ist. Bedingt durch die hohe Arbeitslast und die weiterhin bestehende Personallücke hat der Gemeinderat Nachkredite für externe Dienstleistungen im Umfang von CHF 66'000 beschlossen (dafür tiefere Personalkosten). |
Bildung
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Genehmigung Leistungsvertrag Musikschule Huttwil |
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Wegen etwas tieferen Schülerzahlen müssen die fixen Kosten des Musikschulbetriebs auf weniger Lektionen aufgeteilt werden. Die Elternbeiträge können nicht beliebig nach oben angepasst werden. Deshalb hat der Verein Musikschule dem Gemeinderat die Anpassung des bestehenden Leistungsvertrags beantragt. Aufgrund der neu festgelegten Beitragsbandbreiten werden die künftigen Mehrkosten gegenüber dem Jahr 2025 für Huttwil auf maximal 14'496 Franken veranschlagt. Der Gemeinderat hat dem angepassten Vertrag zugestimmt. |
Öffentliche Sicherheit
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Festlegung/Regelung Benützung ADL |
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Gemäss aktuellem Gebührentarif kann die Autodrehleiter der Feuerwehr Region Huttwil inkl. Bedienungspersonal auch an Dritte vermietet werden. Die Feuerwehrkommission hat dem Gemeinderat beantragt, mit sofortiger Wirkung auf die Vermietung an Dritte zu verzichten. Begründet wird der Antrag nach Konsultation des Schweizerischen Feuerwehrverbandes mit der zusätzlichen Belastung von Feuerwehrangehörigen und möglichen versicherungstechnischen Problemen bei Schadenfällen. Der Gemeinderat hat diesem Antrag zugestimmt. Allerdings müssen Leistungen zu Gunsten der Gemeinden der Feuerwehr Region Huttwil weiterhin möglich sein. Voraussetzung dazu ist, dass die Feuerwehr das nötige Bedienungspersonal zur Verfügung stellen kann. |
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Einbürgerungsbesuch Backhaus Evelyn, Deutschland |
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Der Gemeinderat hat das von der Kommission öffentliche Sicherheit geprüfte Einbürgerungsgesuch von Frau Evelyn Backhaus, geb. 1973, deutsche Staatsangehörige, gutgeheissen, bzw. das Gemeindebürgerrecht von Huttwil zugesichert. Frau Backhaus erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung. Die Zusicherung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zusicherung des Kantonsbürgerrechts. |
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Verlängerung Amtsdauer Feuerwehrkommandant Martin Jordi |
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Martin Jordi, Feuerwehrkommandant, würde per Ende 2027 ordentlich aus der Feuerwehrpflicht entlassen. Da bisher keine Nachfolgelösung gefunden werden konnte und weil Martin Jordi auch beim Projekt Feuerwehrmagazin aktiv mitarbeitet, hat sich dieser bereit erklärt, seinen Feuerwehrdienst bis Ende 2030 zu verlängern. Auf Antrag der Feuerwehrkommission hat der Gemeinderat dieser Verlängerung zugestimmt. Der Rat dankt Martin Jordi für sein Engagement als Feuerwehrkommandant, die Mitarbeit beim Projekt Feuerwehrmagazin und für die Verlängerung seines Engagements über die ordentliche Feuerwehrpflicht hinaus bestens. |
Soziales, Kultur und Freizeit
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Genehmigung Zusammenarbeitsvertrag mit der Gemeinde Utzenstorf |
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Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 19. Januar 2026 einem dreijährigen Pilotprojekt (2027 – 2029) für die offene Kinder- und Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit der Jugendwerk GmbH, Münchenbuchsee zugestimmt. Die Zusammenarbeit mit der Jugendwerk GmbH wird vertraglich geregelt. Die Gemeinde Utzenstorf ist Sitzgemeinde, die Gemeinde Huttwil übernimmt die notwendigen Aufgaben in der Region und ist Ansprechpartnerin gegenüber der Jugendwerk GmbH. Die offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst konfessionell neutrale Angebote in den mitmachenden Gemeinden der Region Huttwil. Diese leisten ebenfalls einwohnerbasierte Kostenbeiträge an die Versuchsphase. Huttwil leistet einen Jahresbeitrag von CHF 29'000 für die Bereitstellung der Angebote. Dies entspricht dem Beitrag, der bisher ans Projekt Midnight Huttwil bezahlt wurde. Dieses und weitere Angebote werden durch die Jugendwerk GmbH bereitgestellt. Dies ist nur möglich, weil mit der regional organisierten offenen Kinder- und Jugendarbeit auch kantonale Beiträge geltend gemacht werden können. Für die Gemeinde Huttwil entstehen wegen der Nichtweiterführung des Vertrags für das Angebot des Midnights (Stiftung IdéeSports) somit keine Mehrkosten. |
Gemeindebetriebe
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Eigentümerstrategie IBH AG – Standortbestimmung |
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Der Strommarkt ist einem starken Wandel mit vielen Änderungen und stets steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber und den Stromhandel verbunden. Der Gemeinderat als Vertreter des Aktienkapitals der IBH AG ist deshalb gefordert, die Eigentümerstrategie an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen. Manfred Eymann als zuständiger Ressortvorsteher Betriebe und Verwaltungsratspräsident der IBH AG hat den Gemeinderat zusammen mit Lukas von Ballmoos, Geschäftsführer der IBH AG, über die Herausforderungen, welchen sich die IBH AG stellen müssen, informiert. Der starke Zubau von Solaranlagen in Huttwil ist sehr erfreulich, macht das Strommanagement bzw. den Stromeinkauf jedoch deutlich schwieriger, da die Rücklieferung aus diesen Anlagen schwer einschätzbar ist und nicht gesteuert werden kann. Eine weitere Herausforderung sind die Lokalen Energiegemeinschaften (LEG) oder die Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV). Anders als bei einer LEG wird bei einem ZEV der Solarstrom direkt im Gebäude oder angrenzende Grundstücke hinweg verteilt. Die ZEV's beanspruchen deshalb das öffentliche Verteilnetz nicht, weshalb hier keine Netznutzungsgebühren anfallen. Der Entscheid, ob das Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU zustande kommt oder nicht, hat unterschiedliche Auswirkungen auf die IBH. Das Zustandekommen würde die vollständige Wahlfreiheit für alle Konsumentinnen und Konsumenten und dynamische Strompreise bedeuten. Dies hätte etwas tiefere Betriebsgewinne zur Folge, würde aber die Existenz des Unternehmens nicht gefährden. Aktuell muss die IBH AG die Haushalte mit digitalen Zählern (Smartmeter) ausstatten. Bis Ende 2027 müssen 80 % der Kundschaft mit diesen Zählern ausgerüstet sein. Diese und weitere Herausforderungen machen es nötig, die Eigentümerstrategie für die IBH AG zu überprüfen und wo nötig anzupassen. Geplant ist, dass der Gemeinderat anlässlich der Winterklausur im Februar 2027 die angepasste Strategie beraten und verabschieden kann. |
Finanzen
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Finanzstrategie – Monitoring Schuldenentwicklung |
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Der Gemeinderat hat die Finanzstrategie anlässlich der Februarklausur 2026 beraten. Der Finanzkommission wurde der Auftrag erteilt, ein Instrument zur Beurteilung der Schuldenentwicklung zu prüfen. Eine Schuldenbremse, wie dies Bund und Kanton Bern gesetzlich verankert haben, gibt es auf Gemeindeebene nicht. Die Finanzkommission hat deshalb dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Entwicklung im Rahmen eines Monitorings im Auge zu behalten. Auf der Basis der wichtigsten Einnahmen der Gemeinde wie Steuern, Finanzerträge und Erträge aus den gemeindeeigenen Aktiengesellschaften und den rasch zur Verfügung stehenden flüssigen Mittel wird die Leistungsfähigkeit des Finanzhaushalts abgebildet und jeweils im Rahmen der Rechnungslegung nachgeführt. Das Ergebnis dieser Bilanz- und Rechnungspositionen ergibt eine aus heutiger Sicht vertretbare Grössenordnung der steuerfinanzierten Schulden. Der Gemeinderat hat entschieden, dieses neue Monitoringinstrument in die Finanzstrategie einzubauen. Die definitive Fassung der Strategie soll im August 2026 verabschiedet werden können. |
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Investitionsplanung |
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Im Rahmen der Budgetierung prüfen die Kommissionen die geplanten Investitionen. Das vom Gemeinderat verabschiedete Investitionsprogramm bildet eine der Grundlagen für die Überarbeitung des Finanzplans. Gemäss den eingegebenen Projekten belaufen sich die Kosten bis ins Jahr 2028 in einem üblichen und vertretbaren Rahmen. Ab dem Jahr 2029 nehmen die Investitionen aufgrund der Grossprojekte im Bereich der Schulinfrastruktur und dem neuen Feuerwehrmagazin sprunghaft zu. Der Gemeinderat hat die geplanten Investitionen zu Händen der Finanzplanerarbeitung verabschiedet. Über die Finanzierbarkeit und die Auswirkungen auf die Entwicklung des Fremdkapitalbedarfs werden die Ergebnisse der Finanzplanung Aufschluss geben. |
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Bericht MwSt-Prüfung durch von Graffenried AG |
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Am 9. Dezember 2024 hat der Gemeinderat auf Antrag der Finanzkommission beschlossen, eine externe Überprüfung der MWST-Situation durch die von Graffenried AG, Bern, durchführen zu lassen. Dies aufgrund des Leitentscheids des Bundesgerichts von Ende 2022. Aufgrund dieses Entscheids wurde den Gemeinden empfohlen, die Geltendmachung von Mehrwertsteuerabzügen durch Unterstellung von Dienstleistungsbereichen unter die Mehrwertsteuerpflicht zu überprüfen. Der Bericht wurde durch die Finanzkommission vorberaten. Zusätzliche Abzüge wären nur möglich, wenn die ganze Administration inkl. Rechnungswesen des Schwimmbadvereins überführt würden. Dies widerspricht einerseits dem geltenden Vertrag mit dem Schwimmbadverein und andererseits macht eine Rücknahme dieser Aufgaben aus betrieblicher Sicht keinen Sinn. Im Weiteren verweist der Bericht lediglich auf kleinere Optimierungen, welche ohne grossen Aufwand durch die Verwaltung umgesetzt werden können. Der Gemeinderat hat entschieden, auf die Integration des Rechnungswesens des Schwimmbads in die Gemeinderechnung zu verzichten. |
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Generalversammlung der IBH AG |
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Der Gemeinderat hat die Traktandenliste und die Anträge des Verwaltungsrates zur Generalversammlung 2026 auf dem Zirkularweg verabschiedet. Die Generalversammlung hat am 16. Juni 2026 stattgefunden. Die Generalversammlung hat die Ausschüttung einer Dividende von CHF 100'000 an die Eignerin – die Gemeinde Huttwil – beschlossen. Weiter wurde über die geplanten Wechsel im Verwaltungsrat informiert. Es werden neue Verwaltungsratsmitglieder gesucht werden müssen. |
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Offerte Rechtsschutzversicherung |
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Im Rahmen der Überprüfung des Versicherungsportefeuilles war zu entscheiden, ob die Gemeinde eine Rechtschutzversicherung abschliessen soll oder nicht. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der angebotenen Konditionen beurteilen die vorberatende Finanzkommission wie auch der Gemeinderat den Abschluss einer solchen Versicherung als nicht nötig. Dienstleistungen von Anwaltskanzleien werden eher selten beansprucht und können bei Bedarf zielgerichtet eingekauft werden. Der Gemeinderat ist dem Antrag der Finanzkommission gefolgt und hat den Verzicht auf den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung beschlossen. |
Nächste Gemeinderatssitzung: 17. August 2026